Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

 
MDebus
 
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Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 19.01.2012 - 19:18 Uhr  ·  #1
Guten Tag liebe Community,

ich habe eine Petition zur Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen verfasst. Nun geht es an die Verbreitung. Daher würde ich mich sehr über Mithilfe und Unterzeichner freuen.

http://openpetition.de/petitio…lagen-10-m

Weitersagen gestattet. :-)

Liebe Grüße

MDebus

PS: Ich habe eine neue Petition gestartet, welche sich auf die 8 Bundesländer bezieht und nicht nur auf Hessen.
XXLRay
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 19.01.2012 - 21:08 Uhr  ·  #2
Menelaos
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 20.01.2012 - 13:44 Uhr  ·  #3
bei mior gehts...
XXLRay
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 20.01.2012 - 16:11 Uhr  ·  #4
dig-it
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 20.01.2012 - 22:03 Uhr  ·  #5
Entschuldigt, wenn ich hier ein wenig widerspreche.

Um es klar zu sagen:
- Ich bin für kleine WKA
- Ich habe selbst eine
- Ich lebe in einem Land (Frankreich), wo diese bis 13 Meter Höhe genehmigungsfrei aufgestellt werden können

Und ich halte letzteres für einen Fehler!

Denn WKA sind alles andere als umweltneutral. Insbesondere die Lärmbelästigung stellt ein Problem dar.
Ich hätte hier meinem Nachbarn eine WKA, die bei mir in der Spitze 55 db(A) an Lärm emittiert,
direkt vor die Nase stellen können, ohne dass er sich dagegen wehren kann. Gottlob haben wir keinen Nachbarn...

So etwas darf beim besten Willen nicht sein. Man kann nicht unter dem Motto "erneuerbare Energien = 100% postiv"
jegliche übrigen Gesichtspunkte vernachlässigen. Vor allem angesichts der Tatsache, dass die WKA aufgrund
der geringen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten in den meisten Teilen Deutschlands ohnehin nur einen stark eingeschränkten Sinn ergeben.

Fazit: WKA ja, aber unter Berücksichtigung aller Probleme der Urbanistik. Und mit einer behördlichen Genehmigung!

Trotzdem allseits guten Wind!

Dieter
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 20.01.2012 - 23:29 Uhr  ·  #6
Hallo Dieter,

Eingeschränkter Sinn - ja, auf jeden Fall!
jegliche übrige Gesichtspunkte - ja sehr!
Behördliche Genehmigung - ja, klaro.

Aber 55 db, was ist das schon?! Hast Du mal n Db Messgerät in die Luft gehalten?
Das hab ich locker an Umgebungsgeräuschen auch ohne Windrad.
Und ich wohn noch nicht mal in der Stadt.

Viele freundliche Grüße nach Frankreich
Black 600 Fan
dig-it
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 00:02 Uhr  ·  #7
Zitat

Aber 55 db, was ist das schon?!

Das ist rund viermal mehr, als nachts in reinen Wohngebieten zugelassen ist und rund
doppelt soviel, wie tagsüber...
Wenn bei Dir der Umweltlärm so hoch liegt, dann heißt das nicht, dass dieser
zu vernachlässigen wäre. Vor allem muss man ihn nicht auch noch durch
eine jaulende Turbine und pfeifende Repeller anreichern...
...
 
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 00:18 Uhr  ·  #8
Cher Amies(:-):

Aber wenn der WR passend programmiert ist. auf Gen.und Rotor guter Qualität; das gibt doch keine Störung durchs Geräusch!

Soll hochpolig sein, und SLZ nicht zu hoch!

Bei 5 m/sec am UNBELASTETEN. ROTOR. am Boden WEIT unter dem Grenzwert der Ta Lärm...

Freundliche Grüsse: Cerco
andreas6
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 00:25 Uhr  ·  #9
Hallo,

ich habe ein Eigenbau-Windrad im dauerhaft selbstbewohnten Garten. Es ist ziemlich klein (einen guten Meter Durchmesser) und läuft recht hochtourig auf 10 m Höhe. Bei Sturm ist es in 10 m Abstand mit leisem Summen zu hören, sonst gar nicht. Seit Jahren sehen und hören meine Nachbarn das Teil, es hat sich niemals jemand bei mir beschwert. Keine 10 Meter vor der Gartentür verläuft eine Autobahn, die ist Tag und Nacht zu hören. Gut hundert Meter weiter verläuft quer dazu eine Einflugschneise eines großen Flughafens. Die ist sehr viel deutlicher als die anderen Quellen hörbar.

Ich habe auf die beiden letztgenannten Lärmquellen keinen Einfluss, sie sind auch beide immer wesentlich lauter als mein Windrad. Wer nun die Windgeräusche kleiner WKA bemängelt, sollte vorher gegen viel schlimmere Lärmquellen klagen.

Natürlich können auch von kleinen Windkraftanlagen Geräusche ausgehen. Wer aber jemals dauerhaft mit offiziell zulässigem Lärm belästigt worden ist, der stört sich an dem leichten Gesäusel im Wind gar nicht mehr. Selbst wirklich große, moderne Wka erlebe ich ab und zu - deren leichtes Rumpeln ist bei einem km Abstand sowohl am Tag als auch in der Nacht leicht zu ertragen. Ich habe dann Probleme, bei deren "Lärm" zu schlafen - es ist einfach zu leise...

Man sollte hier die Verhältnismäßigkeit beachten. Lautstärken sind immer relativ. Wer mich fragt, bekommt immer eine Zusage bei kleinen Wka, denn wirklich laut sind die nicht - verglichen mit einer Rotte Lkw nebenan oder ein paar startenden Jets auf Sichtweite.

MfG. Andreas
dig-it
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 10:45 Uhr  ·  #10
Wenn Eure KWA so geräuschlos laufen, um so besser. Dann sollte es ja bei einer eventuellen
Abnahme durch das Bauamt keine Probleme geben. Wobei natürlich Anlagen mit einem Meter
Durchmesser energiepolitisch nur von geringerem Interesse sind.

Es gibt aber auch andere Anlagen, 2,5 oder 10 kw/h Nennleistung. Das sind auch KWA.
Im Video seht Ihr eine Skystream 3.7, wie ich sie hier bei uns in Frankreich stehen habe.

Und da möchte ich beim besten Willen nicht, dass mir mein Nachbar so ein Teil in zehn
Metern Entfernung vor mein Schlafzimmerfenster stellt!


http://www.youtube.com/watch?v=oHH86TV4YUo

Was er hier aber ohne Weiteres tun könnte...

Dieter
XXLRay
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 11:06 Uhr  ·  #11
Zitat geschrieben von dig-it
Ich hätte hier meinem Nachbarn eine WKA, die bei mir in der Spitze 55 db(A) an Lärm emittiert,

Naja ein Dieselgenerator ist ja auch laut und darf ohne Genehmigung aufgestellt werden. Dafür, dass der Nachbar nicht Lärmbelästigt wird muss man ja trotzdem ohne Genehmigungsverfahren sorgen. Ich sehe den Grund Kleinwindkraftanlagen bis 10m Nabenhöhe extra genehmigen zu müssen, nicht.
Black 600 Fan
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 21.01.2012 - 12:30 Uhr  ·  #12
Hui Dieter, die ist aber laut!
Wusst ich garnicht das es "sowas" gibt.

Gehört das so?
dig-it
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 22.01.2012 - 12:55 Uhr  ·  #13
Zitat

Wusst ich garnicht das es "sowas" gibt.

Es gibt das sogar mehr als 170 000 mal. Es handelt sich um die meistverkaufte KWA dieser Größenordnung überhaupt.
Man muss bei der Beurteilung des Lärms allerdings berücksichtigen, dass die Skystream im Video ungefähr im Bereich
von 1-2,5 kw/h arbeitet, also zum Teil schon mit maximaler Leistung. Uns selbst stört sie weiter nicht, das Haus ist gut
isoliert und die Terrasse auf der abgelegenen Seite des Hauses. Aber für einen etwaigen Nachbarn könnte das durchaus lästig sein...

Dieter
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Re: Genehmigungsfreistellung von Kleinwindkraftanlagen

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Gepostet: 23.01.2012 - 15:54 Uhr  ·  #14
Hallo,

ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass der Begriff "Genehmigungsfreistellung" in der Petition juristisch/baurechtlich unglücklich gewählt und potentiell missverständlich ist. Ich weiß, dass mit der Petition erreicht werden soll, dass für Kleinwindanlagen kein Baugenehmigungsverfahren mehr durchgeführt werden muss. Fachlich gesprochen wollt ihr eine "Verfahrensfreistellung" erreichten.

Den Begriff der "Genehmigungsfreistellung" gibt es in den meisten Bauordnungen schon. Darunter versteht man die Möglichkeit im Einzelfall die Errichtung einer baulichen Anlage unter Vorlage der Bauunterlagen nur anzuzeigen, aber kein Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen (früher Bauanzeigeverfahren). Diese Möglichkeit gibt es aber nur für Anlagen die in einem Bebauungsplangebiet errichet werden sollen, wenn sie mit den Festsetzungen des B-Plans in Einklang stehen.

Kurz und gut: Wenn ihr eine "Genehmigungsfreistellung" fordert, kann es leicht missverstanden werden und ihr bekommt am Ende die o.g. Möglichkeit geliefert (bzw. den Hinweis, dass es die schon gibt).

Es sollte daher aus dem Text klar vorgehen, dass ihr eine komplette Verfahrensfreistellung ohne Einreichung von Bauunterlagen etc. wollt.

LG Anne

P.S.: Nach meiner persönlichen Meinung und juristischen Erfahrung ist eine Baugenehmigung und eine Genehmigungsverfahren kein hinderliches Teufelszeug, sondern sie bringt Rechtssicherheit. Wenn ihr eine Baugenehmigung für eure Kleinwindanlage in Händen haltet, mit der die Bauaufsicht bestätigt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann kein Nachbar kommen und sagen die Anlage sei zu hoch, zu nah, zu laut, zu häßlich, was auch immer. Könnt ihr allerdings ohne Baugenehmigung einfach drauf los bauen, ohne eine umfassende Kenntnis der bauplanungs-, bauordnungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu haben, ist die Gefahr groß, dass gegen irgendeine klitzekleine Vorschrift verstoßen wird. Kommt dann der Nachbar mit seinen Beschwerden und hat er vielleicht auch noch recht, ordnet die Bauaufsicht den Abbau der Anlage und das war's dann vorerst. Die Genehmigungsfreiheit geht so lange gut, wie ihr euch mit euren Nachbarn versteht und diese nicht spitzfindig sind.

But just my 2 cents :)
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