Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

SWR Sendung Läuft der Stromzähler jetzt rückwärts?
 
siejo
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Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 13.01.2014 - 21:25 Uhr  ·  #1
Guten Abend,

Ist die Selbstversorgung mit Strom eine rechtliche Grauzone?? :( (oder die Energie Lobby will keine Selbstversorger)

siehe das Video des SWR: http://www.swrfernsehen.de/im-…index.html

Ein Ausschnitt aus dem Beitrag:

"Strom-Selbstversorgung mittels "Kraftzwerge" – das klingt verlockend. Allerdings: Es handelt sich um eine rechtliche Grauzone – und mit Blick auf Sicherheitsnormen sind die Kleinkraftwerke nicht unumstritten. Einfach aufstellen, zusammenstöpseln, in eine Steckdose stecken und Strom sparen. So lassen auch Mieter und Wohnungseigentümer mit Hilfe der Sonne ihren Stromzähler langsamer laufen."

ganzer Beitrag hier: http://www.swr.de/odysso/imgru…index.html

MfG
siejo :-)
klkl
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 14.01.2014 - 00:14 Uhr  ·  #2
Hallo siejo

Natürlich will die Energie-Lobby weiter Ihren Strom verkaufen. Aber....
Die 'Selbstversorgung' über ein Modul das in eine einfache, vorhandene Steckdose gesteckt wird, ist nicht ganz ungefährlich.
Ein Beispiel:
In einer normalen Verteilung gibt es Sicherungsautomaten, die den maximalen Strom z.B auf 10A begrenzen.
Wird jetzt auf der Verbraucherseite eingespeisst kann die Sicherung diesen Strom nicht sehen und begrenzen.
4 Module mit 250W auf dem Balkon, gibt bei guter Einstrahlung 1kw, also 220V mit 4,5A. Der maximale Strom vor dem Auslösen der Sicherung ist dann nicht mehr 10A, sondern 14,5A.
Das kann schon ein entscheidener Unterschied sein.

Meiner Meinung nach ist das keine Grauzone, sondern einfach nicht erlaubt. Die deutschen Vorschriften haben da bestimmt entsprechende Paragrafen
Wenn die Einspeisung richtig gemacht wird, kann keiner mosern und man kann sich von den Energieversorgern etwas unabhängiger machen.

Gruß Klaus
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 14.01.2014 - 01:39 Uhr  ·  #3
Hallo Klaus.
Deine Annahme ist richtig die einseitig negative Auslegung aber nicht.
Einspeisung erfolgt z.b. in der letzten Steckdose am Ende eines 230V Strangs.
Stromentnahme erfolgt innerhalb des Strangs = Leistung verteilt sich auf beide Strangseiten und Querschnittsbelastung verringert sich da der Strom nicht mehr von z.b. 1x1,5mm2 zugeführt wird sondern von 2x1,5mm2 (Zählerseite und Einspeisungsseite)
Wollt ich nur anmerken das dadurch auch genauso eine physikalisch höhere Belastungstauglichkeit einer Leitung möglich ist.
Rechtlich Normgerecht ist es nicht das steht außer Zweifel.

Gruß Hans
klkl
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 14.01.2014 - 09:20 Uhr  ·  #4
Hallo Hans

Die Solaranlage kann (und wird) vom Leien an jeder beliebigen Stelle im Stromnetz eingesteckt werden. Das muss nicht am Ende des Strangs sein.
Für die Elektrik hinter dem eingesteckten Modul gilt dann die beschriebene Situation.

Bei einem Einstecken des Moduls an das Ende eines Strangs gebe Ich dir für die Zuleitungen recht. Aber auch bei jedem, an dieses Netz angeschlossenen, Verbraucher gibt es im Inneren des Gerätes den höheren maximalen Strom.

Ich habe mal in der Bucht geschaut. Dort werden auch Anlagen mit 1,5kW 'zum Einstecken' angeboten. Dann ist man schon bei 17A max auf einer 10A Leitung.

Gruß Klaus
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 14.01.2014 - 13:18 Uhr  ·  #5
Ich habe auch keine Freude mit so Sets denn wer sowas in die Hand nimmt sollte schon wissen was er da überhaupt tut zumal dann auch die Energieversorger hellhörig werden...
Grauzone ist eigentlich untertrieben man bewegt sich da schon in der dunkelschwarz Zone
Gru0 Hans
helli
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 16.01.2014 - 08:51 Uhr  ·  #6
Hallo zusammen,
ich finde das es das gleiche in grün wie mit der Kleinwindkraft. Könnte man ja auch von einem Balkon oder Gartenkraftwerk sprechen. Wobei eine Kleinwindkraftanlage elektrisch ja noch viel anspruchsvoller ist als die Photovoltaiktechnik.
Beste Grüße
Markus
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 26.01.2014 - 23:22 Uhr  ·  #7
Bitte: den Strang einfach niedriger absichern...
statt 16 A: 12A. ..

Das sollte reichen....

Ansonsten eben jede Einspeisung am Niederspannungsnetz DIN konform ausführen.

Was meint Ihr....

Cerco
Windfried
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 04.02.2014 - 12:20 Uhr  ·  #8
Zitat
Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone?

Reißerische Formulierung.
Wenn es technisch richtig gemacht wird, ist es erlaubt. Da habe ich gar keine Zweifel.
Bei sog. Inselversorgung sowieso, aber das ist hier gerade nicht gemeint.

Andere Frage: Was geschieht mit dem selbst erzeugten Strom, wenn temporär mehr erzeugt wird, als verbraucht? Da gab oder gibt (?) es in D zumindest womöglich tatsächlich eine Grauzone. Doch dazu in einem gesonderten Beitrag, sonst wird es zu lang.

Zur Technik.

Wichtig ist zum Einen, dass der Einspeise-WR eine sog. „Netzüberwachung“ (ENS) hat, die „Inselbildung“ verhindert. Entspricht dann einer gewissen VDE-Norm.
Wenn nicht, kann bei Netzausfall, Si-Auslösung, Si-Trennung oder einfach, wenn der Einspeise-Stecker gezogen wird trotz fehlender Synchronisation über das Netz weiterhin bis zu 3 Sekunden Wechselspannung erzeugt werden. Das kann fatal sein, wenn z.B. unmittelbar nach dem Stecker-Ziehen die Steckerstifte berührt werden.
Insbes. wenn mehrere Personen im Haushalt leben, Kinder gar, sollte man nicht dagegen verstoßen.

Zum Anderen die Sache mit der möglichen Leitungsüberlastung.

Die Berechnung mit den möglichen 4,5 A Überstrom (seit 230V nur 4,3 A) bei PV 1000W ist im Ansatz richtig aber praxisfremd. Da Sowohl PV als auch Windenergie in der Peripherie des Hauses erzeugt wird, besteht keine Not, Stecker-Einspeisung nahe dem Zählerkasten vor zu nehmen.
Vielmehr wird man analog zur Erzeugung in periphere Steckdosen einspeisen, wie z.B. in die Balkonsteckdose oder in der Garage, wie der Filmbeitrag gezeigt hat. Wenn es die letzte Steckdose in der Leitung ist, kann eigentlich nie etwas passieren. Wenn danach noch "ein PC und ne Schreibtischlampe" dran hängt, eigentlich auch nicht.

Wer unsicher ist, muss einen Fachmann fragen. Aber auch der sollte zu neuen Gedankengängen bereit sein. Sonst kann Folgendes passieren: „Hatten wir in der Lehre nicht, also verboten.“

Zitat: „Aber auch bei jedem, an dieses Netz angeschlossenen, Verbraucher gibt es im Inneren des Gerätes den höheren maximalen Strom“.
Das ist Unsinn. Die Geräte nehmen sich den Strombedarf, den sie haben und sind ggf. intern gegen Überstrom abgesichert. Dsw. ist zumindest in D seit mind. 50 Jahren keine Hausanlage mehr installiert worden, die mit 10A abgesichert werden musste.


Längst sind 16 A Standard.

Auch wer eine Leitung, die für 16 A geeignet ist, nachträglich mit 10 A absichert (LS-Schalter mit 10 A dürfte es noch geben, 12 A war nie im Programm), ist nach allen Richtungen abgesichert und kann in diese einspeisen, wo er will!

Weiterhin ganz sicher ist das Nachrüsten eines zusätzlichen LS-Schalters (Leitungsschutz-Schalters, wie heutige Sicherungen ja genannt werden), und Ziehen einer zusätzlichen Leitung mit idealerweise nur 1 Steckdose zur Einspeisung. Letztere kann sogar weg fallen, da dann Festinstallation möglich. LS-Schalter dient zur Trennung.
Da diese Leitung vermutlich auf Putz verlegt werden muss - allerdings weniger schön.

Grüße, W.
klkl
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 04.02.2014 - 13:45 Uhr  ·  #9
Hallo Windfried

Du hast in soweit recht, dass das beschriebene Szenario schon etwas konstruiert ist. Es muss hier aber immer vom maximalen Schaden ausgegangen werden.
Zitat geschrieben von Windfried

Zum Anderen die Sache mit der möglichen Leitungsüberlastung.

Die Berechnung mit den möglichen 4,5 A Überstrom (seit 230V nur 4,3 A) bei PV 1000W ist im Ansatz richtig aber praxisfremd. Da Sowohl PV als auch Windenergie in der Peripherie des Hauses erzeugt wird, besteht keine Not, Stecker-Einspeisung nahe dem Zählerkasten vor zu nehmen.
Vielmehr wird man analog zur Erzeugung in periphere Steckdosen einspeisen, wie z.B. in die Balkonsteckdose oder in der Garage, wie der Filmbeitrag gezeigt hat. Wenn es die letzte Steckdose in der Leitung ist, kann eigentlich nie etwas passieren. Wenn danach noch "ein PC und ne Schreibtischlampe" dran hängt, eigentlich auch nicht.

Wer unsicher ist, muss einen Fachmann fragen. Aber auch der sollte zu neuen Gedankengängen bereit sein. Sonst kann Folgendes passieren: „Hatten wir in der Lehre nicht, also verboten.“


Es ging immer darum, die Einspeisung durch einen technisch Unversierten durch einfaches Einstecken in eine Steckdose zu kommentieren.
Wer sich nicht auskennt und einen Fachmann fragt, ist immer gut beraten. Diese Produkte werden aber gerade mit der Aussage verkauft, das kein Fachmann notwendig ist.
Also muss man von den schlimmsten Voraussetzungen ausgehen.

Zitat geschrieben von Windfried

Zitat: „Aber auch bei jedem, an dieses Netz angeschlossenen, Verbraucher gibt es im Inneren des Gerätes den höheren maximalen Strom“.
Das ist Unsinn. Die Geräte nehmen sich den Strombedarf, den sie haben und sind ggf. intern gegen Überstrom abgesichert. Dsw. ist zumindest in D seit mind. 50 Jahren keine Hausanlage mehr installiert worden, die mit 10A abgesichert werden musste.



Mitnichten....
Es geht hierbei um den maximalen Strom, der bei einem fehlerhaften Gerät, z.B einem Kurzschluss im Gerät, auftreten kann. Die Sicherungen im Hausverteiler sind dazu da solche Ströme zu begrenzen, z.B auf 10A.
Die Sicherung sieht aber nicht den eingespeisten Strom und schaltet dann erst bei einem Strom von (10A + Einspeisung) ab.
Nicht jedes Gerät hat nochmal eine eigene Absicherung. Ein schönes Beispiel sind Standart-Heizlüfter. Im normalen Betrieb 2KW also etwa 10A. Keine zusätzliche Sicherung. Die Heizdrähte sind schön nah beieinander, so dass man durch einen Kurzschluss zwischen ein paar Windungen (mit irgendetwas leitenden das jemand in den Lüfter fallen lässt, oder auch Wasser) den Widerstand des Lüfters verringert und die Leistung erhöht.

Alles etwas konstruiert, aber welcher (tödliche) Unfall mit Strom ist nicht auf etwas besondere Umstände zurückzuführen....

Gruß Klaus
Erdorf
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 04.02.2014 - 14:40 Uhr  ·  #10
Hallo Klaus,

Ich denke nicht, dass die 16 A Sicherung die Aufgabe hat die einzelnen Endverbraucher zu schützen.
Das geht ja gar nicht, dafür müssen die Endverbraucher schon selber sorgen.

Der 16 A Automat hat die Aufgabe für diesen Strompfad (Kabel) die 16 A über die gesamte,
maximale Kabellänge zu schützen.
Hierbei dimensioniert man die Kabel, wenn ich mich recht erinnere, am Spannungsverlust auf dem Kabel und nur selten an der maximal zulässigen Stromdichte.
Um also zu verhindern dass die Spannung bei höherer Belastung zu stark einbricht.
Die zulässige maximale Stromdichte wird meistens später erst überschritten.

Wenn man das zu Grunde legt und eine weitere Spannungsquelle an das Kabel anschließt,
kommt es durch die zusätzliche Spannung Quelle nun nicht mehr zum Absacken der Spannung.
Aus dieser Sicht also positiv.

Ob das einfache Einstecken eines Wechselrichters über Steckdose konform der Richtlinien ist frage ich mich dennoch
weil ein 'falsches' Kabel notwendig ist, was auf dem Stecker (im gesteckten Zustand) ja Spannung hat.
Normalerweise ist so etwas wegen Berührungsschutz nicht zulässig.
Vielleicht gibt es eine Ausnahme wegen der Netzerkennung und dem Umstand dass der gezogene Stecker deshalb keine Spannung führen darf.

Nur so als 'Anregung'

Gruß
Windfried
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 04.02.2014 - 17:07 Uhr  ·  #11
@ klkl:
So also war das mit dem Strom gemeint.
Allerdings zum privaten Überdenken: Wieso schon wieder "Ströme begrenzen, z.B. auf 10 A", wenn dieses Beispiel in der Wirklichkeit praktisch nicht mehr vor kommt?

Wer meint, der thermische Auslöser von so einem LS-Schalter für 16A löse zeitnah aus, wenn der Strom auf 20 A ansteigt, der irrt. Ist 1,25-facher Nennstrom. Da kann es bis zu 1 h dauern. Zum Betätigen des magnetischen Auslösers (gegen Kurzschluss) reicht es nicht. Kann man z.B. bei WIKI nachlesen.
Wenn wirklich ne Münze in einen Heizlüfter fallen sollte, dann empfiehlt sich immer noch - Stecker ziehen. Und Kindern sagen, dass ne Sparbüchse was anderes ist. :-)

Für Kleinstanlagen bis ca. 500W mag es schon o.K. sein, wenn die Händler es bewerben mit "Betreibbar ohne fachmännische Hilfe".
Wäre sinnvoll, noch dazu zu sagen: Periphere Steckdose benutzen.
Alles andere ist auch widersinnig. Man wird nicht eine lange Verlängerungsschnur durch ein geöffnetes Fenster ziehen, dann noch durch eine geöffnete Wohnungstür, um ausgerechnet in der Korridorsteckdose ein zu speisen.

@ Erdorf:
Für die Hausinstallation hast Du schon Recht. Es gibt aber auch Einsatz von LS-Schaltern zum Vverbraucher-Schutz. Dazu sogar spezielle Kennlinien.
Nur den Leiter-Q. nach dem Spannungsfall zu dimensionieren (5%), ist nicht richtig. Natürlich muss er auch dem zulässigen Strom genügen, in Korelation zur Sicherung. Das hat si-technisch sogar Vorrang.
Kabel, "was auf dem Stecker (im gesteckten Zustand) ja Spannung hat" - Du wirst lachen, das hat jeder Stecker. 8-)
Auch soll es schon intelligente Bauarten für diese Zwecke geben, die beim Ausrecken automatisch Isolierhülsen über die Stecker schieben.
Über die ENS ist ausreichend geschrieben worden.

Grüße, W.
Erdorf
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 04.02.2014 - 19:54 Uhr  ·  #12
Hallo Windfried,

Zitat
Kabel, "was auf dem Stecker (im gesteckten Zustand) ja Spannung hat" - Du wirst lachen, das hat jeder Stecker


Ich lache :D

Stimmt etwas kompliziert ausgedrückt vielleicht.

Ich wollte nur darauf hinweisen, mein Vater hatte sich nämlich so ein 'falsches' Kabel gemacht,
mit je einem Stecker am Ende (also zwei Stecker) um von seinem Generator über eine Steckdose
in sein Hausnetz einzuspeisen.

Zum Glück hatte er eine Insellösung :bandit:

Grüße
Windfried
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 10.02.2014 - 19:30 Uhr  ·  #13
Bleibt die Frage, was mit dem selbst erzeugten Strom geschieht, wenn temporär mehr erzeugt wird, als verbraucht.

Bei PV kann man den Überschuss ins Netz einspeisen. Die derzeitigen Vergütungen kann man noch immer als lukrativ bezeichnen.
Anders bei Strom aus Klein-WKAs. Weniger als 9 Ct/kWh in D, und auch noch degressiv, sind nach meiner Auffassung die Verträge nicht Wert. Muss man doch sogar noch eine Zählergebühr bezahlen. Um 75 EUR, wie ich hörte, vermutlich jährlich.

Sehr lukrativ war deshalb das „Rückdrehen-Lassen“ von mechanischen Zählern.
Wird der zuvor quasi nur geliehene Strom teilweise wieder zurück gegeben.
Möglicherweise war das in der Vergangenheit in D tatsächlich eine rechtliche Grauzone.
Vielleicht sogar noch immer?

Hatte zu den rechtlichen Aspekten kürzlich den Vorstand vom BVKW www.bundesverband-kleinwindanlagen.de , Herrn Schneider befragt:
Während es in der Vergangenheit bei Geringfügigkeit von den Netzbetreibern oft sogar vertraglich toleriert wurde, hat inzwischen ein Umdenken eingesetzt.
Es werden offenbar zu viele.
Er meinte, dass es in D nicht nur nicht erlaubt sei, sondern sogar verboten.
Da auf die Frage nicht vorbereitet, konnte er keine Rechtsgrundlagen nennen.
Diese aber muss man lesen und interpretieren.
Alleine das Argument, dass die Vergütung im EEG geregelt sei, wäre mir für ein Verbot zu dürftig.

Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, dass Anklage erhoben wurde, geschweige denn verurteilt.
Was die Energieversorger allerdings machen können ist, den Zähler gegen einen mit Rücklaufsperre zu tauschen, wenn nicht sogar gegen einen elektronischen.
Dann geht das nicht mehr. Die rückgespeiste Menge muss also im Rahmen der Unauffälligkeit bleiben oder plausibel begründbar sein.
.
Will aber keinen zu seinem eventuellen Unglück verleiten!
Wer es moralisch ohne Kenntnis der Gesetzestexte nicht vertreten kann, vor sich, der Frau, den Kindern, muss es eh lassen.
Auch ist es vermutlich sinnlos, seinen Energieversorger danach zu fragen. Der wird einem die Auskünfte geben, die ihm nützen. Auch wenn es wirklich verbietende Gesetzestexte gar nicht gibt, keine Frage.

In Dänemark z.B., möglicherweise auch in NL und in der CH, ist solches „net metering“ übrigens längst Standard. In D aber sind die politischen Chancen dafür derzeit eher schlecht. Mag mit der Überförderung der PV in den letzten Jahren zu Tun haben.

Als gute Alternative bei Windstrom erscheint mir, den überschüssigen Strom einfach zur WW-Bereitung zu verheizen. Unschätzbarer Vorteil: Man braucht keinerlei Verträge machen und kommt auch nicht in die Verlegenheit, evtl. noch Steuern auf den verkauften Strom zahlen zu müssen.

Entsprechende Steuergeräte soll es bereits geben. Würde mich persönlich darum kümmern, Kontakte her zu stellen.

Macht natürlich nur Sinn, wenn nicht im Sommer eh schon das gesamte WW mit Solarthermie beheizt wird. Auch ist so etwas für Kleinstanlagen uninteressant. Da wird die Mindermenge an Strom eh meist sofort verbraucht.

Grüße, W.
dig-it
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 10.02.2014 - 21:36 Uhr  ·  #14
Zitat

Bleibt die Frage, was mit dem selbst erzeugten Strom geschieht, wenn temporär mehr erzeugt wird, als verbraucht.


Diese Frage stellt sich in meinen Augen sinnvoll erst ab Anlagen oberhalb von 3 kW Nennleistung. Ich nehme hier als Beispiel die Unsrige mit 2,4 kW einigermaßen realistischer Nennleistung...

Ein "normaler" Haushalt verbraucht ungefähr 3500 kWh pro Jahr ohne Warmwasserbereitung. Mit dieser wird es deutlich mehr. Das entspricht rund 10 kWh pro Tag. Die oder mehr produziert unsere Turbine rund 50 mal pro Jahr, und das in einer eher vorteilhaften Windlage. Der Rekord liegt bei 34,5 kWh pro Tag. Da wären dann also, wenn sich unser Zähler nicht zurückdrehen könnte, rund 24 für uns verlorene kWh. Theoretisch... Man könnte dann immer noch eine Waschmaschine mehr als normal anwerfen, oder das Bügeleisen herausholen. Aber über 30 kWh, das ist bei uns zwei- bis dreimal pro Jahr... Ansonsten wird der produzierte Strom meist direkt verbraucht. Ich würde sagen, bei einem Zähler ohne Rücklauf würden wir vielleicht 150 kWh im Jahr verlieren. Um das zu vermeiden, würde ich bestimmt keine größeren - kostspieligen - Anstrengungen unternehmen. Vor allem nicht bei einer Anlage von 1 kW oder weniger Nennleistung...

Dieter
Windfried
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 11.02.2014 - 12:13 Uhr  ·  #15
Gegenbeispiel, nicht unbedingt selten:
Die Eltern gehen arbeiten, die Kinder in die Ganztagsschule.
Der einzige nennenswerte Verbraucher am Tag ist der Kühlschrank. 8-)

Dann gibt es noch eine Frage, die so kompliziert ist, dass ich sie nicht beantworten möchte:

Beispiel:
Sie, kümmert sich um das Kleinkind zuhause. Alle anderen sind am Tage außer Haus.
Eingespeist wird in die Balkonsteckdose, in der Verteilung geklemmt an Phase L1.
An dem Stromkreis hängt die PC-Technik und die Unterhaltungselekronik. Beides nicht benutzt,
während Sie sich in der Küche um die Ernährung kümmert.
Dort sind 2 Kochplatten in Betrieb, zufällig geklemmt an Phase L2 bzw. L3.
Auch die WM würde nicht die Phase L1 belasten, falls sie denn läuft.

Wenn der (Drehstrom)-Zähler nicht rücklauffähig ist und auch kein Einspeisevertrag für den Überschuss mit extra Zähler existiert,
wie reagiert der Zähler auf die Einspeisung in L1, an der momentan keinerlei Verbrauch stattfindet?

Nicht unmöglich, dass die Energie garnicht erkannt wird, und der Energieversorger sich freut, ohne danke sagen zu müssen.

Letzendlich Klarheit bringt wohl nur der Test.

Grüße, W.
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 11.02.2014 - 21:05 Uhr  ·  #16
Zitat
Wenn der (Drehstrom)-Zähler nicht rücklauffähig ist und auch kein Einspeisevertrag für den Überschuss mit extra Zähler existiert,
wie reagiert der Zähler auf die Einspeisung in L1, an der momentan keinerlei Verbrauch stattfindet?

Nicht unmöglich, dass die Energie garnicht erkannt wird, und der Energieversorger sich freut, ohne danke sagen zu müssen.


Gut das du diese Sache anschreibst Windfried.

Jetzt verstehe ich das es nicht egal ist an welcher Steckdose der Wechserichter angeschlossen ist, es muss min. ein Dauerverbraucher an der Leitung hängen.

Ich habe diesen Stromzähler: (Ohne den schwarzen Menüknopf)

Weis jemand wie sich so ein Stromzähler verhalten wird wenn ich z.B. zu viel einspeisen würde auf 1 Phase??


Es ist echt schade das Großkonzerne und evtl. die Regierung den kleinen Leuten es schwer machen selbst Strom zu produzieren und in Spitzenzeiten Strom in das externe Netz zwischenzuspeichern.

Siehe den Film vom Stromnetz der Zukunft: Quarks & Co: 17.01.2012, Blackout Deutschland - die Revolution im Stromnetz
[video]http://gffstream-3.vo.llnwd.net/c1/m/1326830400/quarks/wdr_fernsehen_quarks_und_co_20120117.mp4[/video]
Windfried
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 11.02.2014 - 22:58 Uhr  ·  #17
Zitat
es muss min. ein Dauerverbraucher an der Leitung hängen...

(in die eigespeist wird)

Ist eine Diskussionsgrundlage. Sicher bin ich mir nicht.

Bei mechan. Scheibenzählern mit mechan. Rücklaufsperre vermute ich nach neuerlichem Überdenken, dass Eigenverbrauch auf den anderen Phasen bei Einspeisung die Scheibe trotzdem langsamer drehen wird.
Ist immerhin auf der einspeisenden Phase das Drehmoment negativ.

Bei Deinem Zähler, ein elektronischer, bin ich mir tatsächlich unsicher. Allerdings wäre das aber da ganz elegant feststellbar, da man im Menü auf Momentanverbrauch umschalten kann.
Dann braucht es nur noch 2 Leute, evtl. mit Handyverbindung. Der eine am Einspeisestecker, der andere am Zähler.

Zitat
Es ist echt schade das Großkonzerne...

Für die Großkonzerne nicht. :-) Und die haben Lobbyisten in Berlin. Immerhin haben wir mit dem BVKW inzwischen auch eine Lobby.

Gruß, W.
klkl
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 11.02.2014 - 23:12 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von Windfried

Wenn der (Drehstrom)-Zähler nicht rücklauffähig ist und auch kein Einspeisevertrag für den Überschuss mit extra Zähler existiert,
wie reagiert der Zähler auf die Einspeisung in L1, an der momentan keinerlei Verbrauch stattfindet?

Nicht unmöglich, dass die Energie garnicht erkannt wird, und der Energieversorger sich freut, ohne danke sagen zu müssen.


Dazu gibt es meines Wissens nach eine Direktive der Clearingstelle EEG.
Es sollen 'saldierende Zähler' Verwendung finden, die nur die Summe der 3 Phasen messen und nicht die einzelnen Phasen.
Die Einspeisung auf L1 wird dann vom Verbrauch auf L2 und L3 abgezogen. So wie man sich das auch eigentlich vorstellt und auch von den Ferris-Zählern kennt.
Es sind aber wohl immer noch nicht saldierende Zähler im Umlauf.

Gruß Klaus
...
 
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 11.02.2014 - 23:55 Uhr  ·  #19
Sehr schöne Diskussion!

telemecanique Leitungsschutzschalter MCB, 1-polig 12A,

wenns ganz einfach sein soll, evtl den ?(18.-)

Schönen Gruss,

Cerco
wieso
 
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Re: Strom-Selbstversorgung mittels "Solar & Wind" = rechtliche Grauzone??

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Gepostet: 12.02.2014 - 06:16 Uhr  ·  #20
Zitat
Es ist echt schade das Großkonzerne und evtl. die Regierung den kleinen Leuten es schwer machen selbst Strom zu produzieren und in Spitzenzeiten Strom in das externe Netz zwischenzuspeichern.


politische Tendenzen in Spanien , aber auch in DE sind doch eher in Richtung , den Eigenverbraucher mit seinen Eigenstrom auch zur Kasse zu bitten

deshalb , nehmen halt manche einfach eine Batterie mit Inselwechselrichter , dann muss man sich mit rechtlichen Vorschriften eher weniger ausnandersetzen , hat Nachts auch eigenen Strom , braucht sich weniger ueber Politik und Stromkonzerne aufzuregen ,hat sozusagen sein eigenes Grundlastkraftwerk :-) aus erneuerbaren Energien ...

Natuerlich verschlingt eine Batterie mehr Geld (als eine reine Neteinspeiseanlage ) , hat aber auch mehr Flexibilitaet

Gruss
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