Wahrscheinlich (oder seit 1.4. ziemlich sicher) ist das Thema schon abgehakt, aber ich würde nochmal kurz darauf eingehen wollen. Auch falls noch weitere zunächst "Verwirrte" den Thread lesen.
Ihr rechnet die ganze Zeit mit 24,43 ct/kWh - 8,05 ct/kWh was ansich auf das korrekte Ergebnis zielt, allerdings nicht genau richtig ist. Und da anfangs nicht ganz klar war, wie man mit 8,05 ct/kWh auf die 19,49 ct/kWh "Stromkosten" kommt, hier nochmal meine stadtwerkerische Stellungnahme.
Zunächst wird, wie richtig gesagt, die komplette erzeugte Strommenge* mit 24,43 ct/kWh vergütet. Der Gesetzgeber vermindert die Vergütung für selbstverbrauchten Strom* um 16,38 ct/kWh. Daraus ergibt sich logischerweise eine "Restvergütung" für die Erzeugung von besagten 8,05 ct/kWh.
Die Kosten für den Erzeuger belaufen sich also auf die 16,38 ct/kWh, mit 19% eben die 19,49 ct/kWh, die aufgrund des SVs weniger vergütet werden. Alle, welche einen Stromtarif darüber haben, freuen sich über weniger Stromkosten.
Gerechnet wird das auch so, dass die "Kosten" für den Strom* in der Rechnung des Betreibers hervorstechen:
Bsp.:
Erzeugung 1000 kWh
davon SV: 200 kWh (20%)
Rechnung:
Einspeisung 800 kWh * 24,43 ct/kWh = 195,44 € 19% 37,14 €
SV 200 kWh * 24,43 ct/kWh = 48,86 € 19% 9,29 €
davon <30% 200 kWh * -16,38 ct/kWh = 32,76 € 19% 6,23 €
16,38ct/kWh * (1 + 19%) ergeben die 19,49 ct/kWh "Stromkosten"* für den Betreiber! Hoffe, ich konnte noch ein wenig zur Auflösung beitragen, obwohl ja schon alles eigentlich richtig aufgeschlüsselt wurde.
* [Strom als sprachgebr. Begriff für Energie]
lG Markus