Bleibt die Frage, was mit dem selbst erzeugten Strom geschieht, wenn temporär mehr erzeugt wird, als verbraucht.
Bei PV kann man den Überschuss ins Netz einspeisen. Die derzeitigen Vergütungen kann man noch immer als lukrativ bezeichnen.
Anders bei Strom aus Klein-WKAs. Weniger als 9 Ct/kWh in D, und auch noch degressiv, sind nach meiner Auffassung die Verträge nicht Wert. Muss man doch sogar noch eine Zählergebühr bezahlen. Um 75 EUR, wie ich hörte, vermutlich jährlich.
Sehr lukrativ war deshalb das
„Rückdrehen-Lassen“ von mechanischen Zählern.
Wird der zuvor quasi nur geliehene Strom teilweise wieder zurück gegeben.
Möglicherweise war das in der Vergangenheit in D tatsächlich eine rechtliche Grauzone.
Vielleicht sogar noch immer?
Hatte zu den rechtlichen Aspekten kürzlich den Vorstand vom BVKW
www.bundesverband-kleinwindanlagen.de , Herrn Schneider befragt:
Während es in der Vergangenheit bei Geringfügigkeit von den Netzbetreibern oft sogar vertraglich toleriert wurde, hat inzwischen ein Umdenken eingesetzt.
Es werden offenbar zu viele.
Er meinte, dass es in D nicht nur nicht erlaubt sei, sondern sogar verboten.
Da auf die Frage nicht vorbereitet, konnte er keine Rechtsgrundlagen nennen.
Diese aber muss man lesen und interpretieren.
Alleine das Argument, dass die Vergütung im EEG geregelt sei, wäre mir für ein Verbot zu dürftig.
Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt, dass Anklage erhoben wurde, geschweige denn verurteilt.
Was die Energieversorger allerdings machen können ist, den Zähler gegen einen mit Rücklaufsperre zu tauschen, wenn nicht sogar gegen einen elektronischen.
Dann geht das nicht mehr. Die rückgespeiste Menge muss also im Rahmen der Unauffälligkeit bleiben oder plausibel begründbar sein.
.
Will aber keinen zu seinem eventuellen Unglück verleiten!
Wer es moralisch ohne Kenntnis der Gesetzestexte nicht vertreten kann, vor sich, der Frau, den Kindern, muss es eh lassen.
Auch ist es vermutlich sinnlos, seinen Energieversorger danach zu fragen. Der wird einem
die Auskünfte geben, die
ihm nützen. Auch wenn es wirklich verbietende Gesetzestexte gar nicht gibt, keine Frage.
In Dänemark z.B., möglicherweise auch in NL und in der CH, ist solches
„net metering“ übrigens
längst Standard. In D aber sind die politischen Chancen dafür derzeit eher schlecht. Mag mit der Überförderung der PV in den letzten Jahren zu Tun haben.
Als gute
Alternative bei Windstrom erscheint mir, den
überschüssigen Strom einfach
zur WW-Bereitung zu verheizen. Unschätzbarer Vorteil:
Man braucht keinerlei Verträge machen und kommt auch nicht in die Verlegenheit, evtl. noch Steuern auf den verkauften Strom zahlen zu müssen.
Entsprechende Steuergeräte soll es bereits geben. Würde mich persönlich darum kümmern, Kontakte her zu stellen.
Macht natürlich nur Sinn, wenn nicht im Sommer eh schon das gesamte WW mit Solarthermie beheizt wird. Auch ist so etwas für Kleinstanlagen uninteressant. Da wird die Mindermenge an Strom eh meist sofort verbraucht.
Grüße, W.