Guten Tag,
folgender Fall. Es geht um einen Bauer der eine große Windenergieanlage auf seinem Acker stehen hat, die Ihm als Mitglied einer Genossenschaft mitgehört. Nun möchte der Bauer eine Niederspannung-Pumpe direkt an die Windanlage anschließen. Diese Pumpe soll mithilfe eines Brunnens das Fundament der Windanlage trocken halten.
Die Frage: 1) Ist der Anschluss dieser Pumpe an die große Windanlage überhaupt erlaubt? 2) Kann die Pumpe als Hilfsaggregat für die Windanlage deklariert werden oder handelt es sich dabei um den Eigenverbrauch des Bauers? 3) Muss der Bauer eine EEG-Umlage zahlen?
folgender Fall. Es geht um einen Bauer der eine große Windenergieanlage auf seinem Acker stehen hat, die Ihm als Mitglied einer Genossenschaft mitgehört. Nun möchte der Bauer eine Niederspannung-Pumpe direkt an die Windanlage anschließen. Diese Pumpe soll mithilfe eines Brunnens das Fundament der Windanlage trocken halten.
Die Frage: 1) Ist der Anschluss dieser Pumpe an die große Windanlage überhaupt erlaubt? 2) Kann die Pumpe als Hilfsaggregat für die Windanlage deklariert werden oder handelt es sich dabei um den Eigenverbrauch des Bauers? 3) Muss der Bauer eine EEG-Umlage zahlen?