# Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

Errichtung einer 2 KW Anlage reines Wohngebiet
 
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

# Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 10:11 Uhr  ·  #1
Moin moin liebes Forum

ich erstelle mal einen Thread speziell für das Landesbaurecht HESSEN. Wunder o Wunder möchte ich ein eigenes in den Garten bauen ;) Grundstück ist recht groß, 1600 qm, eine Entfernung von 40 Metern zum nächsten Haus halte ich ein.
So, jetzt hab ich an euch die Bitte, an was muss ich alles denken, damit die das nicht gleich wieder unbearbeitet zurückschicken oder sonst was. Ich hab zwar einen bis jetzt wirklich fähigen Mann da aufn Bauamt, der sagte schon, er setze sich persönlich dafür ein, aber kann nichts schaden wenn ich jetzt schon mehr weiß, als eben der Typ.

Geplant 10 Meter Höhe, Gesamthöhe, da das so ein wenig die magische Grenze sein soll. Nunja seis drum. 2 kW, 4 Meter Rotordurchmesser. (Soll ja auch was ankommen da am Zähler ) *g* Habe nun diesen Bauvoranfragenantrag ausgefüllt... was die da wissen wollen, Baulast zu gunsten des Grundstückes... Was??! :)

Was ich habe, die Beschreibung der Anlage, mit Schallangaben in 15 Metern Entfernung. Wie gesagt, 40 sind es, und da meinte der Kerle, da müsste man im Rahmen einer Einzelfallentscheidung mal sehen ob das geht. Was brauchen die noch alles?

Ich werde euch hier auf dem laufenden halten, vielleicht bekomme ich ja mal wegweisend etwas, wo wir uns mal drauf berufen können. Es gibt einige die in der Umgebung von mir gebaut haben, allerdings ohne Genehmigung. Geht ja scheinbar, darf nur kein Nachbar was dagegen haben... Und das Risiko will ich nicht eingehen....

Legt mal los :)
XXLRay
Moderator
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Süd-Niedersachsen
Homepage: xxlray.bplaced.net
Beiträge: 6834
Dabei seit: 11 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 13:23 Uhr  ·  #2
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 16:11 Uhr  ·  #3
Ahh dann ist sowas für mich ja uninteressant :) Gibt keine Wege durch den Garten ^^
XXLRay
Moderator
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Süd-Niedersachsen
Homepage: xxlray.bplaced.net
Beiträge: 6834
Dabei seit: 11 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 16:28 Uhr  ·  #4
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 17:33 Uhr  ·  #5
Naja nein, ich hab davon wie gesagt keine Ahnung. Bin gerade erst dabei das alles kennenzulernen. Bauanträge, Anträge generell ausfüllen zähle ich nicht zu meinem Hobby ;) Aber ich hoffe der Typ beim Amt wird mir da eine Hilfe sein.

Was muss ich noch wissen bevor ich da hin Stampfe?
Stargazer
*****
Avatar
Geschlecht:
Alter: 44
Beiträge: 294
Dabei seit: 09 / 2008
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 19:18 Uhr  ·  #6
Hallo,

wenn du eine Höhe von 10m einplanst, darf in der Regel in einem Radius von 5m (halbe Anlagenhöhe) nichts jemand anderen gehören. Falls da also ein Grundstück in diesen Radius fallen würde, müsste man die benötigte Fläche in das Grundbuch des anderen Eigentümer eintragen lassen. Ich kenne das von einem Bekannten, der an seiner Grenze sein Haus um ein Stockwerk erhöht hat. Das ganze hat fast ein 3/4 Jahr gedauert, eh es eingetragen war.

Ansonsten würde ich mir ein paar Gedanken zum Thema Schall und "Schattenwurf" machen. Das sind All-time Classics bei den Ämtern.
Schlecht ist es auch nicht, wenn man sich in seiner Landesbauordnung auskennt.
Oder ist bei euch in Hessen nicht sowieso bis 10m Gesamthöhe (oder sogar Nabenhöhe?) frei ?

Viele Grüße

André
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.02.2013 - 19:25 Uhr  ·  #7
Ne, also da streiten sich die gelehrten... Die Frage ist sowieso ob ichs nicht mache, wenn ich die Ablehnung bekomme. Hat mir jetzt schon öfter mal wer gesagt. nur wenn die Nachbarin sagt das stört mich, dann bauste ab... das ist einfach so...
Also bauen ja, solang es keinen Stört alles gut.

Zu deinem anderen Beitrag, das ist kein Problem, dort wo ich hinbaue ist 20 meter rechts und links kein anderes Grundstück. Schall ist immer n Running Gag, ich weiß. Hab ich ja auch n bisschen Bedenken vor, aber hab mehrere schon gehört die gesagt haben, das hörste nicht.

Also top wäre es schon mit Genehmigung, da kannste ganz beruhigt sein...

Übrigens, gebt mal bei Youtube ein Frank vollert windrad. Hab eben mit dem Telefoniert, der konnte das echt stehen lassen und hats im nachhinein genehmigt bekommen. Find ich super, aber auch echt gewagt :)
XXLRay
Moderator
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Süd-Niedersachsen
Homepage: xxlray.bplaced.net
Beiträge: 6834
Dabei seit: 11 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 18.02.2013 - 08:08 Uhr  ·  #8
ellingshausen
***
Avatar
Geschlecht:
Alter: 61
Beiträge: 46
Dabei seit: 01 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 19.02.2013 - 19:18 Uhr  ·  #9
Hallo Timohome,

stelle erstmal eine Bauvoranfrage an deine zuständige Gemeinde. Die teilen Dir mit in welcher Form du dich Ihnen erklären darfst. Als Inhalt solltest du das Projekt, Lage, Typ der Anlage u.ä. erwähnen. Der Rest kommt von selbst mit der Antwort.

Gruß Lutz - Peter
Stargazer
*****
Avatar
Geschlecht:
Alter: 44
Beiträge: 294
Dabei seit: 09 / 2008
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 19.02.2013 - 19:32 Uhr  ·  #10
Hallo zusammen,

was auch immer gut ankommt, ist eine Fotomontage an dem zukünftigen Standort der Anlage.
So kann man sich schon einmal ein Bild machen.
Und ebenfalls wichtig...immer das Wort KLEINWINDANLAGE beim Amt verwenden.
So etwas kann schon entscheidend sein. Man muss sich immer vor Augen führen, das man selber vll. auch nicht alles über die KWEA's weiß, die aber gegenüber sitzen haben meist noch sehr viel weniger
Ahnung.

Viele Grüße

André
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 23.02.2013 - 23:22 Uhr  ·  #11
So, bin jetzt in die Genehmigungsphase übergegangen, das sind solide Vorschläge von euch, das ist super. Damit konnt ich schon mal viel anfangen. Werde auf jedenfall berichten wie es ausgeht und je nach dem, wenn es genehmigt wird, beehre ich auch bald wieder mit weiteren Fragen :)

@ Menelaos. Gerne schaue ich mir die FD 4.0 bei dir an... evtl nehm ich dir die dann auch ab, muss mal schauen je nach dem ob ich die Genehmigung bekomme. Dann kommt ja noch genug auf mich zu.... :D
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 14.06.2013 - 09:25 Uhr  ·  #12
So, war jetzt längere Zeit nicht mehr hier, aber nun liegt mir für Hessen denke ich mal einen Soliden Bauvorbescheid in den Händen. SO schlimm isses eigentlich gar nicht...
Wenn gewünscht, stelle ich das ganze Teil auch mal gescannt ein.

Es wird hier nur die Auflage gestellt:

1) Es muss nach EN schlagmichtod zertifziert sein... Joa okay, das bekommt man gerade so hin würd ich sagen. Dann darf nach Vorgabe die TA-Lärm nicht übergangen werden, Tagsüber 55 db und Nacht 40 db. Dies muss einfach zum Nachbarn, wenn die Bebauung in 40 Metern Entfernung beispielsweise ist eingehalten werden. Das muss das Schallgutachten belegen. Das wird schon etwas schwieriger sag ich mal, aber da sollte es auch Möglichkeiten geben im Schlimmsten Fall, ne Vertikalanlage...

Joa ansonsten ist das Ding genehmigt, also vorab...

Wohne in einem reinen Wohngebiet!

Ist für andere vielleicht nicht ganz uninteressant.
Stargazer
*****
Avatar
Geschlecht:
Alter: 44
Beiträge: 294
Dabei seit: 09 / 2008
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 14.06.2013 - 13:02 Uhr  ·  #13
Hallo timohome,

eine positive Bauvoranfrage ist schon einmal die halbe Miete !
Dann müsstest du dich jetzt, um die Baugenehmigung stellen zu können, für eine Anlage entscheiden.
Sehr Praktisch ist, wenn diese bereits ein vermessenes Schallgutachten hat.

Wie hoch wolltest/darfst du jetzt nochmal bauen ?

Viele Grüße

André
XXLRay
Moderator
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: Süd-Niedersachsen
Homepage: xxlray.bplaced.net
Beiträge: 6834
Dabei seit: 11 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.06.2013 - 09:11 Uhr  ·  #14
Menelaos
Administrator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Elsfleth
Alter: 38
Beiträge: 4909
Dabei seit: 04 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 04.07.2013 - 16:32 Uhr  ·  #15
so ein schallgutachten ist aber auch nicht ganz ohne...
...
 
Avatar
 
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 08.07.2013 - 09:17 Uhr  ·  #16
Moin,

Sowohl in MVP in der Dorflage, als auch in der Innenstadt hat es nach Vorlage unserer Schallmesswerte und freundlicher Rücksprache mit dem Sachbearbeiter Genehmigungen vom Bauamt gegeben.Dabei ist ein glaubhaftes Verfahren dieMessung im Off Load Fall,
also im lautesten Betriebszustand.
So haben wir dann bei 5 m/sec Wind
35 dB A 7 M hinter dem Rotor.
Im schlimmsten Fall kann es Auflagen geben die Anlage bei bestimmten Windstärken abzuschalten.
Ein echtes, vor Ort erstelltes Gutachten über die Schallemmission der Anlage wird zu teuer.
Timohome
*****
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Immenhausen
Alter: 39
Beiträge: 222
Dabei seit: 12 / 2012
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 15.07.2013 - 10:23 Uhr  ·  #17
So, war ein wenig ja nicht hier, das lag ein bisschen daran, dass wir im moment ein wenig mehr mit dem Dach zu tun haben als ich dachte :)

@ Stargazer: Wie hoch ich bauen darf... ja das ist interessant, ich war auch immer davon nun ausgegangen dass ich jetzt die 10 Meter nur bauen darf, und alles dann bis 50 Meter, genau wohl so zu beantragen wäre wie eine 1 MW Anlage... dem istaber nicht so. Ich darf jetzt also auch einen 15 Meter Masten hinstellen, wichtig ist nur, ich halte mich an die db werte UND, im garten hab ich angrenzend eine Wegepazelle. Ich muss also 0,4 Faktor in Metern von der Mitte des Weges weg bleiben. Heißt also wenn das ding nachher insgesamt 16 Meter hoch ist, muss ich, da der Weg 8 Meter breit ist, also mindestens 3 Meter von der Grenze weg bauen... was ein Schwachsinn... ist aber so...
Menelaos
Administrator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Elsfleth
Alter: 38
Beiträge: 4909
Dabei seit: 04 / 2007
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 20.08.2013 - 15:50 Uhr  ·  #18
Das klingt nun aber wirklich gut!
Hamlet
***
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Alter: 52
Beiträge: 41
Dabei seit: 05 / 2012
Betreff:

Schall in 15 m Entfernung?

 · 
Gepostet: 21.09.2013 - 22:59 Uhr  ·  #19
Zitat geschrieben von Timohome


Was ich habe, die Beschreibung der Anlage, mit Schallangaben in 15 Metern Entfernung. Wie gesagt, 40 sind es, und da meinte der Kerle, da müsste man im Rahmen einer Einzelfallentscheidung mal sehen ob das geht. Was brauchen die noch alles?


Bleibt es bei der Anlage? Die Angaben in 15 Metern Entfernung helfen schon, daraus lassen sich auch die Werte in 40 m Entfernung berechnen.

Gruß

Malte
helli
***
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Nördliches NRW
Alter: 54
Beiträge: 39
Dabei seit: 02 / 2013
Betreff:

Re: # Hessen / Baugenehmigung - Bauvoranfrage. Tips Infos

 · 
Gepostet: 22.09.2013 - 15:33 Uhr  ·  #20
Das Mit dem Abstand klingt wirklich komisch ist aber so.
Bei mir ist es so das meine Anlage 18 m hoch ist und ich 9,75 m Abstand zur Grenze halten musste. Was aber ok ist.

Das mit der Baulast ist bei mir auch so gefordert worden, ist aber kein Problem.
Dieses bedeutet das im Grundbuch deines Hauses eingetragen wird das wenn die Anlage auf immer demontiert wird du diese Bauwerke und Anlagenteile vom Baulastgrundstück entfernen musst sowie die vorgenommenen Bodenversiegelungen zu beseitigen.

Bis denne
Markus
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0