Hallo miteinander,
ich habe zunächst meine Nachbarn kontakiert, anschließend unseren
Gemeinderat befragt. Hier habe ich nicht vorstellbare Befürchtungen
zu hören bekommen, das reinste Horrorszenario wurde hier aufgemalt.
Da ich mein damaliges Rad auf gemeindeeigenem Boden aufstellen
wollte, wurde das nix.
Dann bin ich durch Zufall auf einen Artikel gestossen: "Mobiler Aufbau",
ich habe mir extra einen eigenen Hänger für meinen Traktor gebaut und
habe einen Mast 6,50m Nabenhöhe, ablassbar installiert.
Ich bin dann mit meinen Rädern zu Testzwecken immer auf einen
günstigen Hang gefahren mit gutem Wind. Anfangs als Spinner belächelt,
aber inzwischen akzeptiert, war das letzte Windrad jetzt 6 Monate
installiert. Entweder bei mir im Garten, oder eben
an besagtem Hang. Inzwischen schauen eigentlich nur noch Fremde
interressiert. Habe jetzt einen Platz jwd in der Nähe an kleinem
Wochenendhaus in Aussicht. Ich werde wohl mobil bleiben, bis jetzt gab
es keine Reklamationen. Hier greift das Baugesetz wohl nicht richtig.
Ich fahr das Teil eben ab zu mal wieder heim, bzw. meine Genny ist im
Moment wieder demontiert.
Gruß
Günter
Westerwald