In NRW brauchst du für eine Dachanlage genauso eine Genehmigung wie für eine Anlage auf einem separaten Mast. Kleinwindanlagen zur Selbstversorgung sind prinzipiell zulässig, wenn du die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nachweisen kannst, also z.B. Standsicherheit, Abstand zum Nachbargrundstück, Einhaltung der Lärmrichtwerte.
"Papierkram" hört sich zwar zunächst lästig an, aber wenn du die Anlage vernünftig planst, dann hast du die Unterlagen doch auch zusammen, oder?