Hallo,
ich hab darüber was in der Zeitschrift Topagrar gelesen, finde den Artikel aber nicht mehr... leider! Ist aber aus 2008!!!
Es ging darum, ob eine WKA unter das privilegierte Baurecht fällt, wenn (wie im dargestellten Fall) mind. 50% der erzeugten Energie im eigenen Betrieb verbraucht wird. Das Gericht hat die 50% als Kriterium benutzt, ob die WKA dem Landwirtschaftsbetrieb unterzuordnen ist (mit entsprechenden bau- und steuerrechtlichen Vergünstigungen - heißt: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, kein extra Gewerbe für die Überschuss-Einspeisung anmelden...). Es wird sich also um Anlagen bis schätzungsweise max. 100KW handeln...
Habe leider auch keine Ahnung, ob das nur für ein bestimmtes Bundesland gelten soll oder sogar bundesweit anzuwenden ist...
Grüße aus dem windigen Meck-Pomm...