Es gibt doch eine einheitliche Grundlage zum Thema Windenergie: Das BBauG! Da steht doch alles drin!
Sicherlich habt Ihr Recht, die ausführenden Organe, sprich die Sachbearbeiter, sind mit der Materie nicht so vertraut wie es eigentlich wünschenswert wäre. Dem kann aber nachgeholfen werden.
Wenn ich einen Bauantrag stellen wollte, dann würde ich den Sachbearbeiter erst einmal um seine Hilfe bitten und ihn dann für micharbeiten lassen, ohne meinen Wissensstand preiszugeben. Wenn er dann den Antrag ablehnen will konfrontiere ich ihn mit der aktuellen Gesetzeslage und den Urteilen (nur vom BVerwG!!) die auf meinen Fall anwendbar wären. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit bewährt und wird sich in Zukunft auch weiter bewähren
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Man muss das System nutzen und zu seinem Vorteil nutzen. Dieses Recht hat grundsätzlich Jeder!
Die Unsicherheit bei den Sachbearbeitern ist unheimlich hoch, unbestritten, doch wenn man denen mit Fakten kommt werden sie sehr schnell gefüggig. Da spielen dann Erlasse nur eine untergeordnete Rolle, zumal wenn sie den gültigen Gesetzen entgegenstehen. Bundesrecht bricht Landesrecht. So steht es im Grundgesetz und hat auch hier Gültigkeit. Das darf man niemals vergessen!
Gruß
wind