Bitte wähle nachfolgend aus, welche Beiträge auf dieser Themenseite auf dem Ausdruck ausgegeben werden sollen. Um dies zu tun markiere bitte die Checkbox auf der linken Seite der Posts, die im Ausdruck berücksichtigt werden sollen und klicke anschließend ganz unten auf der Seite auf den Button "Drucken".

Novellierung Bayrische Bauordnung BayBo

Aero24

Betreff:

Novellierung Bayrische Bauordnung BayBo

 ·  Gepostet: 05.05.2009 - 21:30 Uhr  ·  #12125
Mal eine gute Nachricht:

Im Zuge der weiteren Novelierung der BayBo sollen künftig KWKA mit einer Höhe von bis zu 10 m gemäß Neufassung des Artikels 57 Abs.1 Nr 3b verfahrensfrei gestellt werden:

Auszug Bayrischer Landtag Drucksache 16/375:

Zu Nr. 11 (Art. 57)
a) aa) Redaktionelle Folgeänderungen zu der Änderung in Dop-
pelbuchst. bb.
bb) Die neue Nr. 3 übernimmt in Buchst. a die bisher in Nr. 2
Buchst. b enthaltenen Anlagen. Der neue Tatbestand für die
Verfahrensfreiheit von Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe
bis zu 10 m (Buchst. b) dient der Klarstellung. Bisher fielen
derartige Anlagen – in Anlehnung an Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a –
unter den Auffangtatbestand des Art. 57 Abs. 1 Nr. 14
Buchst. e. Auch sonst ist im Rahmen des Art. 57 die Grenze
von 10 m für die Verfahrensfreiheit üblich, da bis zu dieser
Höhe regelmäßig keine statisch-konstruktiven Probleme auf-
treten. Maßgeblich für die 10-m-Grenze ist dabei die gesamte
Höhe der Kleinwindkraftanlage, d.h. zu der Höhe des
Mastens ist der Radius des Rotors hinzuzurechnen. Wird die
Anlage auf dem Dach eines Gebäudes errichtet, wird die Hö-
he dieses Gebäudes nicht mitgerechnet, da sich die Höhenbe-
grenzung der Kleinwindkraftanlagen – wie z.B. auch diejeni-
ge von Antennen – aus statisch-konstruktiven Erwägungen
ergibt.

:D :lol:

Uwe Hallenga

Betreff:

Re: Novellierung Bayrische Bauordnung BayBo

 ·  Gepostet: 05.05.2009 - 22:56 Uhr  ·  #12126
SUPER !

Ida

Betreff:

Re: Novellierung Bayrische Bauordnung BayBo

 ·  Gepostet: 06.05.2009 - 09:38 Uhr  ·  #12130
Hallo!

Bayern würde sich dann in die Liste der drei BuLä einreihen, die auch jetzt schon KWEA genehmigungsfrei stellen. Für Kleinstanlagen, die einzig oder hauptsächlich der privaten Eigenversorgung dienen, besteht eine ausdrückliche Verfahrensfreistellung
- in Baden-Württemberg für WEA mit einer Höhe bis zu 10 m (§ 50 Abs. 1 LBO BW i.V.m. Nr. 22 Anh.)
- in Sachsen-Anhalt für WEA bis 10 m Nabenhöhe im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 4f) BauO LSA)
- im Saarland für WEA bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 3c LBO Saarland).

Entscheidend und wichtig ist aber, dass auch diese verfahrensfreien KWEA – wie genehmigungspflichtige Vorhaben – allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen.

Ida

Aero24

Betreff:

Re: Novellierung Bayrische Bauordnung BayBo

 ·  Gepostet: 02.12.2009 - 20:36 Uhr  ·  #14407
Im August war es nun soweit: :-)

Nach der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007
(Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (§ 1 G v. 27.7.2009, 385))

sind nun in Art. 57 "Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen"

unter Absatz 3 
b) Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m,

verfahrensfrei im Geltungsbereich einer städtebaulichen oder einer Satzung nach Art. 81, die Regelungen
über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn sie den
Festsetzungen der Satzung entspricht.

Auf gehts..
Grüße
Roland