Hallo Christian,
bist du inzwischen etwas weitergekommen, ist deine Frage noch aktuell?
Hier vielleicht ein paar Hinweise, wie du weiterkommen könntest:
Es gibt demnächst ein Symposium vom BWE zum Thema KWEA, dort wird auch ein Vortrag von einem BMU-Mitarbeiter zur rechtlichen Fragegestellungen der Genehmigung von KWEA erfolgen - vielleicht kannst du diesen Menschen im BMU um sein Vortragsscript bitten oder wegen Inofs kontaktieren.
http://www.wind-energie.de/de/…symposium/
Da Baurecht Landesrecht ist, hast du eben die Unterschiede in den Bundesländern... vielleicht kannst du die Bundesländer in Gruppen mit ähnlichen Regeln einteilen und dann für jede Gruppe ein Beispielland herausgreifen, um dies detailliert darzustellen, sonst hast du glaube ich gar keine Chance.
Wegen Infos über Genehmigungsverfahren: Du kannst dich auch bei Genehmigungsbehörden durchfragen und ggf. auch dort Einsicht in Akten nehmen. Wenn du weißt, in welchem Ort eine KWEA steht, frag bei der zuständigen Bauordnungsbehörde nach, das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz kann dir dabei weiterhelfen.
Hier wirst du feststellen, dass neben den "harten" Unterschieden in den gesetzlichen Regelungen noch mal so große "weiche" Unterschiede in der Praxisausübung durch die einzelnen Behörde bzw. den einzelnen Behördenmitarbeiter auftreten.
Ob die Erstellung eines Lärmgutachtens immer sinnvoll ist eiegntlich erst die zweite Frage. Ein Lärmgutachten für einen einzelnen Standort bringt überhaupt nur dann brauchbare Eregbnisse, wenn für die Schallemission der KWEA belastbare Messwerte vorliegen - und genau daran hapert es ja bekanntlich (siehe vielfältige Beiträge hier im Forum sowie die vollständig fehlenden oder unqualifizierten Inofmrationen der Hersteller hierzu). Deshalb wäre es wichtig, deinen Lesern zu vermitteln, dass sie vom Hersteller qualifiziert vermessene Nachweise der Schallemission einfordern sollten - wenn es nur unbelgete Aussagen des Herstellers gibt, dann sollte man sich diese Angaben wenigstens vertragsrechtlich verbindlich garantieren lassen.
Denn: Wenn ich als Käufer eine Anlage auf meinem Haus betreibe, bin ich allein für die Schallimmission verantwortlich, die Behörde wird sich stets an mich wenden, wenn die Anlage zu laut ist oder es Nachbarbeschwerden gibt. Dann werde ich von der Behörde verpflichtet, die Anlage in der Schallemission zu reduzieren bzw. wenn das nicht möglich ist außer Betrieb zu nehmen. Davor muss ich mich also (zumindest in Hinsicht auf das finanzielle Risiko) absichern.
Mit der Erlangung der Genehmigung bin ich also nicht "fertig" oder "sicher", sondern werde "überwacht" durch die Behörde, die auch dann noch "gegen" mich vorgehen kann.
Mit welchen "unternehmen" hast du denn gesprochen - und warum konnten sie dir keine Infos geben? Auch sie können dir doch aus ihrer allgemeinen Erfahrung berichten (wenn sie diese denn haben....?) ohne persönliche Daten herauszugeben.
Viel Erfolg, das ist wirklich ein schwieirges, aber sehr aktuelles Thema.