Mit Stand vom 23.12.2012 hat die Landesregierung Baden-Württemberg den Entwurf eines
Windenergieerlasses vorgelegt, der einen eigenen Abschnitt für Kleinwindanlagen hat. Hier finden sich einige klarstellende Regelungen, an die die Genehmigungsbehörden (zumindest verwaltungsintern) gebunden sind.
Bis zum 10.2.2012 können seitens der Bürger noch Einwände erhoben und Vorschläge gemacht werden.
Im Frühjahr wird er dann wohl in Kraft treten.