Für die erforderlichen Abstandsflächen gelten in Berlin folgende Regelgungen:
§ 6 Abs. 4 BauO Bln - Abstandsflächentiefe bemisst sich nach Wandhöhe, bei WEA wohl Gesamthöhe (Maß = H)
§ 6 Abs. 5 BauO Bln - allgemeine Abstandsflächentiefe = 0,4 H; in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H; jeweils mindestens 3 m
Stand: 23.12.2011