Bitte wähle nachfolgend aus, welche Beiträge auf dieser Themenseite auf dem Ausdruck ausgegeben werden sollen. Um dies zu tun markiere bitte die Checkbox auf der linken Seite der Posts, die im Ausdruck berücksichtigt werden sollen und klicke anschließend ganz unten auf der Seite auf den Button "Drucken".

Hamburg

schettler@maslaton.de

Betreff:

Hamburg

 ·  Gepostet: 13.12.2011 - 15:24 Uhr  ·  #24571
Für Hamburg gelten zur Genehmigungsbedürftigkeit folgende Regelungen:

§ 60 HBauO i.V.m. Ziff. 4.5 der Anlage 2 zur HBauO - Genehmigungsfreiheit für Windenergieanlagen in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten oder im Hafennutzungsgebiet mit einer Gesamthöhe von maximal 15 m über der Geländeoberfläche

§ 61 HBauO - förmliches Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen außerhalb der oben genannten Baugebiete und Anlagen in den genannten Gebieten, die höher als 15 m sind

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HBauO - vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen die als untergeordnete Nebenanlage zu einem Gebäude errichtet werden



Stand: 13.12.2011

schettler@maslaton.de

Betreff:

Abstandsflächen

 ·  Gepostet: 13.12.2011 - 15:38 Uhr  ·  #24574
In Hamburg gelten für die Ermittlung von Abstandsflächen folgende Regelungen:

§ 6 Abs. 4 S. 1 HBauO - Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; übertragen auf Windenergieanlagen ist von der Gesamthöhe als Maßstab (H) auszugehen

§ 6 Abs. 5 HBauO - Tiefe der Abstandsflächen = 0,4H; in Gewerbe- und Industriegebieten genügen 0,2H; Mindesttiefe = 2,5 m