Zu den Abstandsflächen für Kleinwindanlagen gelten in Schleswig-Holstein folgende Regelungen:
§ 6 Abs. 1 S. 2 und 3 BauO S-H - Abstandsflächen sind einzuhalten bei gebäudegleichen baulichen Anlagen mit einer Mindesthöhe von 2 m
§ 6 Abs. 4 BauO S-H - Maßstab (H) für Abstandsflächentiefe = Wandhöhe --> für WEA bedeutet das: Gesamthöhe
§ 6 Abs. 5 BauO S-H - Abstandsflächentiefe = 0,4 H; in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H; jeweils mindestens 3 m