Hallo!
Gemeinden haben das Recht, Gestaltungssatzungen zu erlassen, in denen sie Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen festlegen. Es gibt keine Regelung, aus der sich unmittelbar ergibt, dass Dir ein Recht zur eigenen Energieerzeugung gibt und damit die Gestaltungssatzung rechtswidrig mach. Dass die Gemeinde dennoch 6 große Anlagen genehmigt, hängt mit finanziellen Interessen zusammen - an Deiner Anlage werden sie nicht verdienen.
Schau zunächst in die Gestaltungssatzung, ob sie Dich überhaupt betrifft: Ist Dein Grundstück in ihrem Geltungsbereich? Wie konkret ist der Ausschluss von WEA?...
Beantrage eine Baugenehmigung für die Anlage. Im Baugenehigungsverfahren wird die Gemeinde sich dann auf den Widerspruch zur Gestaltungssatzung berufen. Sie muss dabei sowohl eine Rechtskontrolle hinsichtlich der Satzung durchführen (wurde sie formal richtig beschlossen?) und - da wird es für Dich interessant - auch eine inhaltliche Zweckmäßigkeitsprüfung. Im Zuge dieser Prüfung kannst Du meiner ersten Einschätzung nach insb. folgende Argumente aufführen:
- Erneuerbare Energien sind Ziel der Landesregierung (vgl.
Zeitungsartikel),
- widersprüchliches Verhalten der Gemeinde weil gleichzeitig 6 große Anlagen genehmigt werden,
- Satzung kommt inhaltlich und zeitlich einem "Lex Windrades Black 600" gleich, weil sie nur auf "Deinen" Fall zugeschnitten wurde,
- ...
Alles ausführlich begründen und darlegen. Dass Du damit durchkommst, kann ich allerdings nicht garantieren. Evtl. - falls Du da Verbündete findest - die örtliche Presse einschalten u.ä. Das wäre begleitenden sicherlich hilfreich.
Viel Glück,
Ida