Was ist aus meiner Bauvoranfrage geworden??
In Lüneburg besteht eine Anlage mit einem Grenzabstand von 8 Metern
Gleiches Baugebiet nach NBO
Bei mir, im Landkreis Hameln-Pyrmont hat man festgestellt, dass meine Anlage eine Grenzabstand von 9 Metern aufweisen würde.
Gleiches Baugebiet nach NBO
Ergebnis: Meine Anlage würde zu einer optischen Unruhe führen. Die Bauvoranfrage wurde abgelehnt!
Wie geht es weiter?
Habe Widerspruch und Beschwerde an Baudirektor und Landrat eingereicht.
Nach meiner Auffassung liegt hier eine Ungleichbehandlung vor, dieses widerspricht dem Art. 3 des GG
Der ganze Schriftverkehr ist auf meiner HP unter
www.queren.com - Innovation - nachzulesen
ICH BLEIBE IM WIND!