Hallo Faszinierter,
ich denke die Vorgabe vom Gesetzgeber dient dazu reine Stromerzeuger zu verhindern.
Wenn du eine 'echte' Ertragsprognose vorlegst
und du nachweist das der meiste Strom selbst verbraucht wird,
dann sollte das für die Genehmigung passen.
Aber auch hier lieber noch mal genauer nachfragen wie das Ganze nun gemeint ist.
Weil unklar ist ob auch hier bilanzierend gemeint ist.
d.H. kann man z.B. den über Nacht generierten Strom, am Tag bei höherem Bedarf wieder zurückkaufen
und zählt dieser Strom dann immer noch als 'selbst' verbraucht?
Wie auch immer,
eine 'Ertragsprognose', über die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit, verdient diesen Namen eigentlich nicht.
Das hilft zum Überschlagen und sich ein Bild der richtigen Leistungsklasse des Windrades machen.
Die Ertragsprognose sollte sowohl für den Gesetzgeber auch in deinem Interesse genau und präzise sein.
Hierzu ist es unbedingt erforderlich eigene Windmessungen über längere Zeiträume in der anvisierten Höhe durchzuführen.
Weiterhin sollten diese Daten mit Wetterstationen in der Nähe verglichen werden.
Dann kann man schon mal abschätzen um wie viel schlechter oder besser der eigene Standort gegenüber der Wetterstation ist.
Man könnte dann auch mit den Daten der Wetterstation und einer Korrektur bezüglich des eigenen Standortes,
eine Prognose z.B. für den Wind in der Vergangenheit am eigenen Standort machen.
Wenn man nun eine
korrekte und realistische Leistungskurve (Keine Laborkurve) des Windrades hat,
ist man schon recht genau.
Genauer wird es, wenn man
nur die selbst ermittelten Windgeschwindigkeiten berücksichtigt.
Dennoch ist der Vergleich mit Wetterstationen in der Nähe ratsam,
um z.B. einen besseren Standort auf dem Gelände zu finden ...
Winddaten gibt es z.B.:
hierUnd ja,
berichte bitte weiter ...
Gruß Frank