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Kleinwindanlagen in NRW

Gesetzesänderung Dez 2011

oudeis

Betreff:

Kleinwindanlagen in NRW

 ·  Gepostet: 09.01.2012 - 12:12 Uhr  ·  #25063
Hallo!

Vielleicht interessiert es den ein oder anderen, dass in NRW jetzt Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10m genehmigungsfrei sind, dies allerdings nicht in Wohn- und Mischgebieten (ein Zugeständnis an die Linke, die ob möglicher Nachbarschaftskonflikte besorgt ist).

Das bedeutet, dass solche Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten genehmigungsfrei sind und m.E. auch dort, wo es keinen Bebauungsplan gibt, also z.B. auf dem Dorf.

Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N