Hallo,
ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass der Begriff "Genehmigungsfreistellung" in der Petition juristisch/baurechtlich unglücklich gewählt und potentiell missverständlich ist. Ich weiß, dass mit der Petition erreicht werden soll, dass für Kleinwindanlagen kein Baugenehmigungsverfahren mehr durchgeführt werden muss. Fachlich gesprochen wollt ihr eine "Verfahrensfreistellung" erreichten.
Den Begriff der "Genehmigungsfreistellung" gibt es in den meisten Bauordnungen schon. Darunter versteht man die Möglichkeit im Einzelfall die Errichtung einer baulichen Anlage unter Vorlage der Bauunterlagen nur anzuzeigen, aber kein Genehmigungsverfahren durchführen zu müssen (früher Bauanzeigeverfahren). Diese Möglichkeit gibt es aber nur für Anlagen die in einem Bebauungsplangebiet errichet werden sollen, wenn sie mit den Festsetzungen des B-Plans in Einklang stehen.
Kurz und gut: Wenn ihr eine "Genehmigungsfreistellung" fordert, kann es leicht missverstanden werden und ihr bekommt am Ende die o.g. Möglichkeit geliefert (bzw. den Hinweis, dass es die schon gibt).
Es sollte daher aus dem Text klar vorgehen, dass ihr eine komplette Verfahrensfreistellung ohne Einreichung von Bauunterlagen etc. wollt.
LG Anne
P.S.: Nach meiner persönlichen Meinung und juristischen Erfahrung ist eine Baugenehmigung und eine Genehmigungsverfahren kein hinderliches Teufelszeug, sondern sie bringt Rechtssicherheit. Wenn ihr eine Baugenehmigung für eure Kleinwindanlage in Händen haltet, mit der die Bauaufsicht bestätigt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, kann kein Nachbar kommen und sagen die Anlage sei zu hoch, zu nah, zu laut, zu häßlich, was auch immer. Könnt ihr allerdings ohne Baugenehmigung einfach drauf los bauen, ohne eine umfassende Kenntnis der bauplanungs-, bauordnungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu haben, ist die Gefahr groß, dass gegen irgendeine klitzekleine Vorschrift verstoßen wird. Kommt dann der Nachbar mit seinen Beschwerden und hat er vielleicht auch noch recht, ordnet die Bauaufsicht den Abbau der Anlage und das war's dann vorerst. Die Genehmigungsfreiheit geht so lange gut, wie ihr euch mit euren Nachbarn versteht und diese nicht spitzfindig sind.
But just my 2 cents