Hallo zusammen,
Zitat
30m haben sie mir auch gesagt! Aber mir wurde gesagt das 30m die gesamt Höhe inkl. Flügel sein darf!
Hier lauert schnell der Hasenfuß. Da muss man sich im Vorfeld gut informieren. Das ist immer noch das schlimmste, das es da noch nicht einmal eine Linie unter den Bundesländern gibt. Dann fängt man nämlich an, die Anlage u.a. auch nach einer sinnvollen Masthöhe mit auszuwählen

. Das wäre Paradox, denn je größer die Anlage (kW), desto Bodennäher müsste sie, wenn man es so mit der Genehmigung handhaben möchte, stehen.
So! Das war jetzt genug Off-Topic :whistle: .
Zitat
Wir in Schleswig-Holstein haben das Glück Anlagen mit einer Masthöhe bis 30 Meter aufstellen zu können (Kleinwindkraftanlagen-Erlass), ohne in ausgewiesenen Eignungsgebieten zu sein.
Das ist in NRW fast auch so. Da kommt dann die Raumbedeutsamkeit ins Spiel. Diese liegt hier in NRW bei 50m. Ab da wirds dann schlickig, was die Genehmigung angeht.
Da kommt dan ein derbes Tam-Tam auf einen zu, was sich in der Regel nicht lohnt.
Viele Grüße
André