Hallo Twinkypiet,
Zitat
die meinten zu mir das man im Landkreis NWM eine KWKA bis zu 7m höhe Genehmigungsfrei aufstellen darf und das Amt nichts dagegen tun kann!
Da würde ich mit einem Besuch beim Amt nochmal nachhaken. Welche Höhe ist da gemeint ? Die Nabenhöhe oder die Gesamthöhe (Nabe+ halber Rotordurchmesser) ?
Ich schätze das es sich bei den 7m eher um die Nabenhöhe handelt. Alles andere wäre ja ganz krass ohne Sinn !
Bei uns in NRW gilt die Gesamthöhe. Da fehlt es den Bundesländern noch an einer einheitlichen Ausdrucksweise.
Viele Grüße
André