Prinzipiell ist eine Dachmontge genauso Bauanzeigepflichtig wie eine Mastmontage wobei eine Dachmontage noch schwieriger möglich das sie aus optischen Gründen (Ortbildgestaltung) leichter untersagt werden kann wie ein Mast hinterm Haus im Garten.
Auch das Anbringen von Sat Spiegel fällt schon darunter. Man sieht aber in der Praxis das dies solange es niemand stört toleriert wird und niemand nachfragt.
Gute Beziehungen zu Nachbarn sind die Basis.
Dies so am Rande da auf gesetzlicher Ebene die offizielle aufstellung von WKa´s in Österreich in der Regel nur sehr schwer möglich ist.
Am besten ist es eine Skizze mit einer 5 Zeiligen Beschreibung vom Anbringungsort und dem Modell als Bauanzeige offiziell einzureichen. Wenn nicht innerhalb von 8 Wochen ein ablehnungsbescheid mit Gründen gegen die beiesprucht werden kann erfolgt gilt das Bauvorhaben als genehmigt. Sollen sie doch grübeln was sie damit machen und wenn sie es rechtlich innerhalb der Frist nicht einordnen können da Klein Wka´s komplexe Materie im Baugesetz sind (fallen nirgendwo so richtig rein) und eigentlich fast nie beantragt werden dann ists durch
Wird abgelehnt müssen rechtlich gerechtfertigte Gründe angegegeben sein gegen die dann Einspruch erhoben werden kann.
Ablehnungsgründe sind zumeist optische Gründe da sie von der Straßenseite sichtbar sind, Anrainerbedenken in bebauten Gebiet und die Geräuschkomponente.
Gruß Hans