Der juristische Beirat des Bundesverband Kleinwindanlagen e.V. BVKW klärte ein Missverständnis zur Privilegierung von Hauswindnebenanlagen auf.
In mehren Fällen, wurden Mitgliedern die Errichtung von Kleinwindanlagen in NRW untersagt, da sie angeblich nicht Privilegierte Nebenanlagen seien. Obwohl sie an einem landwirtschaftlichen Hof gebaut werden sollten und damit dem Hof dienen würden.
Über diese Fälle, wurden auf einem sehr gut organisiertem Werkstatt Gespräch der EnergieAgentur.NRW berichtet.
Der 1. Vorsitzende des BVKW Roger Schneider und der juristische Beirat Dr. Dirk Legler, Kanzlei Günther aus Hamburg, haben dieser Vorgehensweiße vor Ort sofort widersprochen und Aufklärung zugesagt.
Herr Dr. Legler und Herr Schneider hatten daraufhin viele aufklärende Gespräche mit Bauämtern und der Landwirtschaftskammer. Nach dem eine einhellige Klarheit bestand, veröffentlichte nun Herr Dr. Legler zusammenfasend folgenden Beitrag zur Vorlage bei Bauämtern. Diesen können BVKW Mitglieder nun gerne auf Geschäftspapier bei der BVKW Geschäftsstelle anfordern.
Der ganze Text hier:
http://www.bundesverband-klein…7f5d9fe25d
Mit sonnigen und windreichen Grüßen, Roger Schneider