Zitat
Das kommt auf Deine Landesbauordnung und die Nachbarn an
Wobei das Bundes-Immissionsschutzgesetz, wie sein Name sagt, Bundessache ist. Und da steht zum Beispiel, dass der Lärmpegel in reinen Wohngebieten tagsüber 45 (db(A) und nachts 35 db(A) nicht überschreiten darf. Das grenzt die Zahl in Frage kommender Anlagen, zumindest was den Nachtwert angeht, ganz erheblich ein. Wobei man nachts natürlich auch abschalten kann. Denn das Windaufkommen ist dann erheblich geringer als am Tage.
Dieter