Hallo Katinka,
die DIBt Richtlinie:
https://www.dibt.de/de/Fachber…t_2012.pdf
gilt für Windräder >200qm Rotorfläche. Darunter ist sie eigentlich nicht gedacht.
Allerdings heißt dies nicht, dass es Bauämter nicht fordern. So haben wir derzeit eine 3,5 KW Anlage mit 18 m Turm beim Bauamt, die weit unter den 200qm liegt und der Prüfstatiker verlangt eine Statik nach DIBt - obwohl es nicht rechtens ist. Nun hätten wir die Möglichkeit mit einem Fachanwalt dagegen zu gehen - z.B. mit Dr. Dirk Legler vom juristischen Beirat des Bundesverbandes Kleinwindanlagen e.V. BVKW.
Vermutlich würden wir auch Recht bekommen. aber der Kunde möchte nicht per Rechtsanwalt vorgehen.
Also lassen wir gerade unsere Masten auf die DIBt Richtline ändern, was bedeutet, dass der Mast ca. 2500,- € teurer wird, obwohl er sich vorher schon bei Hurrikans weltweit hundertfach bewährt hat.
Zurück zu Deiner Frage.
Normalerweise muss der Hersteller die gesamte Statik liefern - er hat ja auch alles ausgelegt und berechnet. Anders wird es auch schwierig, denn er muss dir ja alles aus der Konstruktion offenlegen und das will eigentlich keiner. Dann kann es beim nachrechnen dazu kommen dass der Mast zu klein ausgelegt ist und Du hast die Statik Kosten umsonst ausgegeben.
Als Beispiel, wir führen gerade die C&F Green Energy Windanlagen in Deutschland ein. Hier haben wir nach langen Verhandlungen (1,5 Jahre) als Daten erhalten und deren irische Statik auf deutsche Verhältnisse nach der DIBt umrechne lassen. Die Berechnung hat 18 000,- € netto gekostet! Wenn jetzt heraus gekommen wäre, dass diese nicht erfüllt wird, wäre alles umsonst gewesen.
Also gleich den Hersteller mit den richtigen Statiken raussuchen. Es sei den die Turbine ist so günstig - trotzdem gut - und es lohnt sich den ganzen Aufwand zu machen.
Aktuell führen wir gerade exklusiv die Osiris 10 KW in Deutschland ein und lassen gerade einen Beton und einen Stahlmasten nach DIBt rechnen:
http://youtu.be/voYd-RZ_ynA
Noch Fragen?
Grüße Roger Schneider