Tach auch,
Zitat
Wo ist das mit dem Landschafstbild geregelt?
So etwas wird meist in der Gemeindesatzung oder auch beim zuständigen Kreis festgelegt.
Diese legen auch Windausweisflächen fest. Das macht jede Kommune/Stadt für sich. Es handelt sich dabei auch um eine "räumliche Steuerung", welche leider auch die Kleinwindanlagen betreffen.
Das ist zwar lachhaft, aber auch leider gängige Praxis bei den Ämtern
.
Da du uns ja immer noch nicht verraten hast, in welchem Bundesland du bauen möchtest, muss man aber eben auch GENAU lesen, was die Bauordnung vorsieht. D.h. konkret, ob es sich um 10m Nabenhöhe oder Anlagenhöhe handelt. Letzteres ist natürlich schlechter.
Ebenso heißt "Genehmigungsfrei" nur, dass die Einhaltung der Vorschriften zum Errichten der Anlage, also auch TA-Lärm, sichere Statik etc. bei DIR allein liegt. Wenn sonst das Amt eine Statiknachrechnung im Zuge der Baugenehmigung fordert um im Schadensfall auf etwas zurück greifen zu können, so bist DU dann ganz allein in der Pflicht, die Statik nachprüfen zu lassen. Gleiches gilt im übrigen für den Schall. Es gibt also im Schadens/Streitfall keinerlei Rückendeckung von irgendjemanden. Dem sollte man sich im Vorfeld bewusst sein.
Ganz klar ist auch, dass du es beim Amt trotzdem melden musst.
Viele Grüße
André