Moin Onno,
danke dir für deine Antwort. Ich schließe daraus, dass es prinzipiell erlaubt ist, wobei meiner Meinung nach es nicht als "Kraftwerkseigenverbrauch" im Sinne des EEG-Gesetzes Paragraph 61a 1. deklariert werden kann, da die Pumpe ja nicht unmittelbar zur Stromerzeugung beiträgt. Folglich müsste wohl der Bauer oder die Genossenschaft eine EEG-Umlage zahlen. Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege.
Gibt es denn sonstige Restriktionen, worauf geachtet werden muss?