Zitat geschrieben von Verwahrung
Wir wohnen in einem Reetdachhaus und mußten deshalb , fast ein Jahr lang mit dem für uns zuständigen Bauamt , um eine Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage bis 9,9 KW ( auf unserem Grundstück) kämpfen , doch nun haben wir die Baugenehmigung erhalten !
Da ich auch eine KWA aufstellen möchte , bräuchte ich Hilfe bei der Idealen Kombination dieser beiden Systheme ( + Batteriespeicher ).
Da sich auf unserem Grundstück mehrere ca 15 Meter Hohe Eichenbäume befinden , wird die KWA höher sein müßen .
Gedacht habe ich an einen 24 Meter Hohen Mast mit einer KWA mit bis zu 10 KW .1
Das das ganze Unwirtschaftlich ist , ist mir nicht so Wichtig ., wichtiger ist mir die Unabhängigkeit von diesen
" Grundversorgern " !
Ich muss vorausschicken, dass ich aus Österreich stamme und daher nicht ganz firm mit den Rechtlichen Besonderheiten der Kleinen Windkraft in Niedersachsen bin.
Es gelten aber dort ähnliche Vorschriften wie bei uns in Österreich.
Ich habe hier eine Rechtsvorschrift für Niedersachsen gefunden:
file:///C:/Users/justi/Downloa…erlass.pdf
Insbesonders wird es ab Pkt. 3 interessant.
Und da wird festgelegt, dass
jede Windkraftanlage, auch Klein- bzw. Mikrowindanlagen einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
Allerdings ist gemäß 3.2.3 nur ein
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO) notwendig:
Zitat
Für Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 m ist ansonsten ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO erforderlich.
In der Praxis kann ich jedoch sagen, dass eine Windkraftanlage eines wesentlichen größeren rechtlichen Aufwandes bedarf, als eine PV-Anlage. Es können sowohl Bedenken der Anrainer vorgebracht werden (Geräusch- Emissionen, Schattenwurf,...), als auch bautechnische Auflagen (bei 24 Meter müsste ein ziemlich großer Betonklotz zur Stabilität einbetoniert werden). Bei einer Bauhöhe von 10 Meter wären dies so 3x3x3 Meter. Außerdem wird von den Gemeinden wegen des "Ortsbildes" bei 10 Meter Höhe zumeist Schluss gemacht (ab 10 Meter muss ein eigenes Gutachten über die Stabilität erstellt werden). Ebenso darf der Mast zumeist die Kipplänge nicht überschreiten. Sprich, damit falls der Mast umkippt, er innerhalb der Grundgrenzen zum Liegen kommt. Z.B. bei 24 Meter Höhe müsste das Grundstück zumindestens 48 Meter breit sein.
Also bei mir und einer Bauhöhe von 6 Meter musste ich über 1 1/2 Jahre auf die Baubewilligung warten.