Hallo an den Vorgänger,
was ein "s.Titel." ist kann schnell beantwortet werden. Habe gerade mit dem Verband der Netzbetreiber VDN in Berlin telefoniert.
Da eine Fotovoltaik-Anlage dann, wenn sie keinen Strom liefert, z.B. nachts, geringe Mengen aus dem Netz benötigen könnte, z.B. für die Regelanlagen
will man die Sache bis 10kW praktisch handhaben und den Nutzer von der Notwendigkeit, für die Mindermengen einen zweiten Zähler zu setzen, befreien. Der Zähler läuft dann eben ein bisschen zum Kundennachteil rückwärts. Spart aber 2. Zählergebühr und Auswerteelektronik etc..
Ist nicht unbedingt auf die Windkraft zu übertragen, obwohl Zähler wohl i.A. auch rückwärts laufen sollen. Wird aber z.B. in Bayern und Sachsen nicht geduldet. Wo noch nicht weiß ich nicht.
Der VDN bietet die Verfahrensweise der "bilanziellen Abrechnung", wie sie wohl auch im Erneuerbare Energien Gesetz EEG benannt worden ist, an.
Näheres wohl auch bei
www.vdn-bln.de unter <EEG-Verfahrensbeschreibung>
Eine Hürde kann sich noch aufbauen, da nur vergütet werden muss, wenn
die WKA am entsprechenden Standort 60% einer Vergleichsanlage erreicht. Erreicht sie über 5 Jahre mehr als 150% wird die Vergütung fortan auf 2/3 gekürzt (damit die Windmüller nicht zu reich werden).
Die typspezifischen Referenzleistungen ermittelt die Fördergesellschaft Windenergie e.V.
www.wind-fgw.de, gegen Geld natürlich. Nun trampel man da mal mit einer Eigenbauanlage an.
Klingt alles düster. Hab ich mir aber nicht aus gedacht.
Was passiert, wenn man einfach so sein Zählerchen zurück drehen lässt, konnte ich im Gespräch nicht erfahren. Möglicherweise wundert sich der Energieerzeuger nur und tauscht den Zähler gegen einen 4-Quadrantenzähler aus. Der zählt dann Input und Output getrennt. Ob danach wirklich Vergütungspflicht besteht (s.o.) - ich weiß es nicht. Wenn der Überschuss gering ist kann man vielleicht auch damit leben.
Wegen dem vielen Theater - ist ja noch nicht alles - empfehle ich inzwischen Interessenten, die mich fragen, die Fotovoltaik bzw. Solarthermie.
Gruß W.