Bauen im Außenbereich ... ist Bauen außerhalb von allem was mit Bebauungsplan zu tun hat, der Garten im Wohngebiet fällt da z.B. nicht drunter. Bauen außerhalb der Abgrenzung. Bauen zur privaten Nutzung dürfen dort nur wenige, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe Betriebsgebäude und dazu n privat genutztes Betriebsleiterwohnhaus. Diese können dann ne kleine WKA nun errichten, konnten sie aber auch schon vorher, wenn die WKA als Betriebliches Nebengebäude beantragt wurde ... was auch steuerlich sinnvoller ist, da man die Errichtungskosten abschreiben kann.
OK, jemand mit Ortsrandlage könnte auf dem Acker dahinter ne Anlage errichten ... wenn er da Land hat oder pachten kann.