Man betrachte nur mal die Ausnahmen!
Quelle
"Von der Sanierungspflicht gänzlich ausgenommen sind:
Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
Offene Kamine,
Badeöfen,
Grundöfen, (das sind Einzelraumfeuerungsanlagen als Wärmespeicheröfen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden),
Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt,
Kamine und Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden (historische Öfen)."
Außerdem gilt die Sanierungspflicht erst für Feuerstätten ab 1995 bis 2010. Da fragt man sich doch, wofür so viel Gesetzestext eigentlich? Was bleibt da noch übrig?