Saarland

Uwe Hallenga

Betreff:

Saarland

 ·  Gepostet: 09.02.2010 - 18:06 Uhr  ·  #15056
ACHTUNG: NOCH NICHT GEPRÜFT !



Für Kleinstanlagen, die einzig oder hauptsächlich der privaten Eigenversorgung dienen, besteht eine ausdrückliche Verfahrensfreistellung

- im Saarland für WEA bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 3c LBO Saarland).




Angaben ohne Gewähr !!! Bei Änderungen und Erweiterungen bitte umgehend melden !
Stand: 06.05.2009

schettler@maslaton.de

Betreff:

Genehmigungspflicht

 ·  Gepostet: 24.01.2012 - 09:04 Uhr  ·  #25341
Zu Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen gelten im Saarland folgenden Regelgungen:

§ 61 Abs. 1 Nr. 3c LBO SL - Verfahrensfreiheit für Windenergieanlagen bis 10 m Gesamthöhe

§ 63 LBO SL - Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für nicht verfahrensfreie WEA
VSS: Kleinwindanlage bis 30 m Gesamthöhe; im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; kein Widerspruch zu B-Plan-Festsetzungen; keine vorläufige Untersagung durch die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Einreichung der Bauvorlagen

§ 64 LBO SL - vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen bis 30 m Gesamthöhe, wenn genehmigungspflichtig



Stand: 24.01.2012

schettler@maslaton.de

Betreff:

Abstandsflächen

 ·  Gepostet: 24.01.2012 - 09:14 Uhr  ·  #25342
Im Saarland gelten folgende Abstandsflächenregelungen:

§ 7 Abs. 3 S. 1 LBO SL - Abstandsflächenregelungen gelten auch für bauliche Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung

§ 7 Abs. 3 S. 3 LBO SL - bei Windenergieanlagen ist Maßstab (H) für die Abstandsflächentiefe die Gesamthöhe der Anlage
§ 7 Abs. 3 S. 4 LBO SL - bei Windenergieanlagen liegen die Abstandsflächen in einem Kreis um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes

§ 7 Abs. 5 S. 1 LBO SL - allgemeine Abstandsflächentiefe = 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H
§ 7 Abs. 5 S. 2 LBO SL - in Kerngebieten und Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen kann die Abstandsflächentiefe < 0,4 H sein, wenn die jeweilige Nutzungsart des Gebiets dies rechtfertigt
§ 7 Abs. 5 S. 3 LBO SL - wird eine Windenergieanlagen in einem nicht bebauuten Gebiet errichtet kann die Abstandsflächentiefe auf bis zu 0,25 H reduziert werden
§ 7 Abs. 5 S. 4 LBO SL - in jedem Fall muss die Abstandsflächentiefe 3 m betragen

§ 8 Abs. 3 LBO SL - geringere Abstandsflächentiefen können sich aus städtebaulichen Satzungen (z.B. Bebauungsplan) ergeben und sind vorrangig, wenn ausreichende Belüftung und Belichtung mit Tageslist gewährleistet sind


Stand: 24.01.2012