Hallo zusammen,
die Diskussion gewinnt immer mehr Aspekte, gut so.
@digit, warum wirst du persönlich?
Vielleicht kannst du ja Fragen beantworten und mehr Informationen liefern.
Warum soll denn ein Öffentlich Rechtliches Programm Unterhaltung bieten?
Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Hier steht übrigens nicht das das Recht auf Informationen mit keinen Kosten verbunden ist.
Jedoch sollte das Geld im Einzelfall nicht reichen muss es kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Kosten, Wo ist das Problem?
Man lässt die Privaten Werbung machen und belegt Sie mit einer Steuer X.
Für die Steuer X, bietet man Öffentlich Rechtliches Programm mit Inhalten die im Öffentlich Rechtlichen Interesse stehen und eben keine Werbung machen.
Klar, so etwas ist eine Revolution, aber darauf wird es hinauslaufen.
Die Vermischung, von privaten und öffentlichen Interessen, wie Sie zur Zeit erfolgt, ist unzulässig, wenn man Gesetz alle Bürger an den Kosten beteiligt
also eine Steuer Ähnliche Abgabe einführt der man sich nicht entziehen kann.
die Diskussion gewinnt immer mehr Aspekte, gut so.
@digit, warum wirst du persönlich?
Vielleicht kannst du ja Fragen beantworten und mehr Informationen liefern.
Warum soll denn ein Öffentlich Rechtliches Programm Unterhaltung bieten?
Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Hier steht übrigens nicht das das Recht auf Informationen mit keinen Kosten verbunden ist.
Jedoch sollte das Geld im Einzelfall nicht reichen muss es kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Kosten, Wo ist das Problem?
Man lässt die Privaten Werbung machen und belegt Sie mit einer Steuer X.
Für die Steuer X, bietet man Öffentlich Rechtliches Programm mit Inhalten die im Öffentlich Rechtlichen Interesse stehen und eben keine Werbung machen.
Klar, so etwas ist eine Revolution, aber darauf wird es hinauslaufen.
Die Vermischung, von privaten und öffentlichen Interessen, wie Sie zur Zeit erfolgt, ist unzulässig, wenn man Gesetz alle Bürger an den Kosten beteiligt
also eine Steuer Ähnliche Abgabe einführt der man sich nicht entziehen kann.