Bauaufsichtliche Zulassung trotz baugenehmigungsfreiheit???

Koundl

Betreff:

Bauaufsichtliche Zulassung trotz baugenehmigungsfreiheit???

 ·  Gepostet: 24.06.2013 - 19:11 Uhr  ·  #36332
Hei,
hab mal wieder ne Frage an das Forum. Ich war vor kurzem beim örtlich Bauamt im Landratsamt und habe gefragt, ob trotz baugenehmigungsfreiheit unter 10m (in Bayern) auch abstandrechtlich die WKA gewisse Abstände von den benahbarten Grundstücksgrenzen einzuhalten sind. Dies wurde bejaht. Abstand lt. Bauamt Vom Fundament bis Rotorspitz + Vorbau Rotor. Des Weiteren haben sie mir mitgeteilt, dass die WKA eine bauaufsichtliche Zulassung (eine sog. Ü-Nummer) haben muss und auch eine Statik. Dies kommt mir aber irgendwie übertrieben vor. Ich dachte es heisst baugenehmigungsfrei. Die chinesische Anlage, die ich im Auge habe, hat zwar eine CE-Zulassung und eine ISO-Nummer, aber keine Ü-Nummer. Ist dies wirklich notwendig oder verwechselt der gute Herr im Bauamt da irgendetwas? Genauso ist für eine solch kleine Anlage (2 KW) wirklich eine Statik notwendig? Die Anlage wird doch auf meinen Grundstück gebaut und würde auch den geforderten Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten (über 11m). Deswegen verstehe ich nicht, wozu ich hierfür eine Statik brauche. Könnt ihr mir bzgl. bauaufsichtliche Zulassung und Statik mal fachmännische Auskunft geben? Alle anderen WKA-Anbieter, die ich angeschrieben habe, haben von Ü-Nummern und Statik noch nichts gehört. Vielleicht kannst ihr mir weiterhelfen. Denn lt. Bauamt darf ich ohne bauaufsichtliche Zulassung eine WKA nicht aufstellen und betreiben. Das kann doch nicht sei, oder??? Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Forderung der Europäischen Union gegen Deutschland gestoßen, dass Deutschland diese Ü-Nummer abschaffen soll, da ansonsten andere Europäischen Hersteller einen Wettbewerbsnachteil deswegen haben. Jedoch will Deutschland diese Ü-Nummern, welche vom Deutschen Institut für Bautechnik vergeben werden, nicht abschaffen. Wär evtl. ne Klage wert, wenn das so stimmt.
Viele Grüße
Koundl

...

Betreff:

Re: Bauaufsichtliche Zulassung trotz baugenehmigungsfreiheit???

 ·  Gepostet: 24.06.2013 - 19:48 Uhr  ·  #36334
Moin,

wenn das der Koundl mit dem lustigen Bier"keller" in Oberfranken ist..

Obacht bei CN Anlagen in exponierter Lage ohne echte bewährte Sturmsicherung.

Wir hatten 6 Anfragen von CN Anlagenbetreibern mit verbrannten Reglern..

Und Ihr in Oberfranken habt echt gute Windstandorte: Grad wieder heut gesehen: An vielen freien W -SW Lagen noch gewaltiger Windwurf/Bruch in den Wäldern, wird grad aufgeforstet.

Ohne redundante Sturmsicherung absolut gefährlich- egal, wer wo welche Nummern draufschreibt..

Bei uns 3 Methoden paralell, Rotor ist ausgelegt für doppelte Nenndrehzahl.

Servus,

Cerco

Koundl

Betreff:

Re: Bauaufsichtliche Zulassung trotz baugenehmigungsfreiheit???

 ·  Gepostet: 25.06.2013 - 17:53 Uhr  ·  #36341
Hallo Cerco,
ja ich bin der mit dem lustigen Keller in der Oberpfalz in der Nähe von Oberfranken. Dieser ist aber mittlerweile eingemottet.
Die China-Anlage hätte zum einem eine Windfahne, die sich aber einer gewissen Geschwindigkeit aus dem Wind dreht und zum anderen eine Laderegler, welche ja nach Last das Windrad abbremsen würde.
Aber es steht nach wie vor das Problem mit dieser komischen Ü-Nummer und einer notwendigen Statik im Raum. Wie schon gesagt, darf ohne diese Nummer lt. Bauamt nicht einmal die kleinste WKA aufgebaut werden.
Da ist es dann egal, ob es ein deutsches oder chiesisches Modell ist.
Viele Grüße
Koundl