Schleswig-Holstein

Verfahrensfreiheit

Tealc

Betreff:

Schleswig-Holstein

 ·  Gepostet: 28.09.2016 - 21:22 Uhr  ·  #49277
So wie ich gerade gelesen habe, ist es hier jetzt endlich auch geschafft .

Verfahrensfrei sind Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt des Rotors und einem Rotordurchmesser bis zu drei Meter in Kleinsiedlungs-, Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in vergleichbaren Sondergebieten und im Außenbereich, soweit es sich nicht um geschützte Teile von Natur und Landschaft [...] handelt.
Hat ja auch lange genug gedauert, dann mal ab nach draußen und die Black in den Wind drehen.

Windwirt

Betreff:

Re: Schleswig-Holstein

 ·  Gepostet: 01.10.2016 - 19:34 Uhr  ·  #49289
Ich finde es eigentlich traurig , das jetzt erst die Verfahrens - Frei gekommen ist und dann noch das man so klein gehalten wird .:-(

Tealc

Betreff:

Lieber spät als nie

 ·  Gepostet: 01.10.2016 - 19:51 Uhr  ·  #49290
Ja, dafür dass die Änderungen der lbo seit 2014 schon in Planung war, hattes ich schon gar nicht meht damit gerechnet.
Gruß Frank

strawberry

Betreff:

Re: Schleswig-Holstein

 ·  Gepostet: 01.10.2016 - 22:05 Uhr  ·  #49293
Hallo,

ich möchte wirklich niemandem zu Nahe treten aber 10 Meter ist doch reichlich wenig.

Wenn sogar Bäume höher wachsen "dürfen" müsste meiner Ansicht nach eine " 5 Meter über dem höchsten Hindernis" Regelung bestehen.

mfG
strawberry