Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

 
Dietmar
 
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Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 29.08.2008 - 12:41 Uhr  ·  #1
Wie ist das in Niedersachsen sind für 10m Masten und die entsprechenden Kleinwindanalge tatsächlich eine Baugenehmigung erforderlich, wie mein örtliches Bauamt meint? Und hat es bei einem schon geklappt, weil mein Landkreis (Emsland) hat mir mitgeteilt Sie würden das nicht als zulässig in einem Wohngebiet ansehen. Wer hat andere oder ähnlich Erfahrungen?
Gibt es eine baugenehmigungsfreie Möglichkeit für die Hausnetzeinspeisung?
Für Nachrichten wäre ich dankbar. :roll:
viel viel wind
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 24.09.2008 - 22:17 Uhr  ·  #2
Hallo,Dietmar
Dein Mast muß doch nicht 10 Meter hoch sein!
9,8 Meter reichen doch vielleicht.
Oder ein kleines Rohr aus dem Dach heraus mit einem
kleinen Windrad wie z.B. das Black 300 mit 1,22 Meter Durchmesser.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dein Bauamt
da was gegen hat.
Einzige Voraussetzung ist, dass Deine Nachbarn nichts dagegen haben.
Dafür ist das Black 300 ideal, weil es so gut wie lautlos ist.
Viel Erfolg!
SirOliver
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Voranfrage Baugenehmigung Niedersachsen Lk Friesland

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Gepostet: 03.10.2008 - 00:36 Uhr  ·  #3
Hallo liebes Forum,

habe heute auf Einladung den Gang zum Bauamt des Landkreis Friesland angetreten. Dort war man meiner Idee eines Kleinwindrades innerhalb eines Wohngebietes auf dem Giebel vom Grundsatz her aufgeschlossen gegenüber. Man stellte mir einen positiven Entscheid bei einem Bauantrag in Aussicht, allerdings an die Bedingung geknüpft, dass der Hersteller den Nachweis erbringt, dass das Windrad einen Maximal-Lärm-Pegel von 45 dB nicht überschreitet.
Nur habe ich bisher noch kein Emissionsgutachten für den Black 300 gesehen. Nur subjektive Aussagen reichen da nicht! :?
So ein schönes Gutachten wie für den Windball V100 wäre Klasse.
Halte euch auf dem Laufenden.

SirOliver
Lakota
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 03.10.2008 - 09:27 Uhr  ·  #4
Hallo Dietmar,

bei uns in BaWü ist bis 10m Genehmigungfrei! Hier hat sich aber meine Gemeindeverwaltung auch erst erkundigen müssen, aber danach kein Problem, habs sogar schriftlich bekommen.


Gruß Lakota
nordwind
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 29.12.2008 - 02:22 Uhr  ·  #5
Also bei mir hat die Gemeide gesagt solange die weit genung vom haus weg steht interresirt denn das nich und ich glaube kaum das die Kühe auf dem Feld neben unserem Stück land was gegen ein Windrad haben :lol:
papamaus
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Schall-Gutachten

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Gepostet: 30.12.2008 - 21:35 Uhr  ·  #6
SirOliver
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Gepostet: 30.12.2008 - 22:50 Uhr  ·  #7
Hallo papamaus,

hatte das Gutachten dankenswerterweise direkt von der Fa. Prevent zugesendet bekommen.
Derzeit prüft mein Landkreis, ob es seinen Ansprüchen genügt.
Habe aber noch keine Rückmeldung.
Wird hoffentlich nicht mehr so lange dauern.

windige Grüße
Lakota
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 31.12.2008 - 11:42 Uhr  ·  #8
Hallo Nordwind,

tja den Kühen macht das nix aus. Aber manche Menschen die sonst nix zu machen haben sind ganz geil drauf jemandem der was machen will Steine in den Weg zu legen!!

Gruß Lakota
BerndH
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 31.12.2008 - 12:12 Uhr  ·  #9
Ja das ist traurige Wahrheit Lakota, es gibt immer Leute die einem nichts gönnen.
Zu häufig durfte ich schon diese Erfahrung im Leben machen 😉
Mathias Kienemann
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Bauvorschriften umgehen?

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Gepostet: 13.02.2009 - 21:08 Uhr  ·  #10
Hallo zusammen,

ich habe aus Schleswig Holstein erfahren, dass eine sogenannte "fliegende Baute" keine Genehmigung bedarf. Das habe ich hier bei uns auch realisiert, da gab es bisher keine Probleme mit dem Bauamt LK Vechta.
Danach habe ich einen Klappmast errichtet, das stört auch keinen.

Man sollte sich mit dem betreffenen Mitarbeiter auf dem Amt persönlich unterhalten, das WR anhand von Unterlagen oder Flügel vorstellen. Wenn man dann noch ein Geräuschgutachten, wie z.b. beim Black 300 vorlegt, sollte auch der wiederspenstigste Amtsschimmel nichts mehr entgegensetzen.

Vor einigen Jahren war auch für Carports aus dem Baumarkt ein Bauantrag nötig, durch die Vielzahl der Bauten wurde hier aber eine Erleichterung und vielerorts eine Duldung ohne Genehmigung geschaffen. Sicherlich bekommen wir das auch mal für Kleinwindanlagen hin, wenn genug afgestellt sind. Vorausgesetzt natürlich, dass sie keine Beeinträchtigungen bei den Nachbarn verursachen.

Weiteres unter www
fsieweke
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Re: Baugenehmigung Niedersachsen in Wohngebieten

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Gepostet: 15.02.2009 - 20:15 Uhr  ·  #11
Hallo,

Aber auch an fliegende Bauten haben die meisten LBO's gedacht.
In Mecklenburg-Vorpommern (Wind-Jahresmittel bei mir 5,5 m/s) heißt es dazu: keiner Ausführungsgenehmigung bedürfen fliegende Bauten, die nicht dazu bestimmt sind , von Besuchern betreten zu werden (und wir lassen doch wohl keinen auf unseren Windrad-Mast klettern!!!), bis zu einer Gesamthöhe von 5 Metern... Das ist für ein Windrad geradezu lächerlich!

Aber denen werde ichs zeigen... wartet nur, bis die größeren Blackis kommen, ich habe genug Wiese hinterm Haus... 😉

Grüße aus dem windigen Norden..
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