Hallo,
mit der Landesbauordnung von Thüringen kommt man wohl nicht wirklich weiter, hier ist alles Auslegungssache vom Bauamt.
Paragraph 63 ist derjenige für genehmigungsfreies Bauen.
Auszulegen wären hier eventuell: Abs. 2c (sonstige Gebäudeausrüstung),4a (Masten,Antennen, ähnliche Anlagen),9c(...Lehrpfad...)-erfordert dann aber ne schick Info-Tafel
, 9e (Gartennutzung und Gestaltung),14e (andere unbedeutende Anlagen) - muss eben schön unauffällig sein...
wenn es eine klitzekleine Anlage ist und der liebe Nachbar mitmacht, dann würde ich es riskieren, wie der Architekt gesagt hat. Sicherer ist aber das örtliche Amt mal zu fragen.
Es gibt jedoch Bauämter, die selbst eine Brennholzmiete als Bauwerk einstufen... also wenn die nicht wollen, dann stehen die Chancen schlecht.
Aber meistens sind die sehr nett...
Gruß Frank