Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

 
wespenstich
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Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 23.06.2008 - 13:57 Uhr  ·  #1
Der Wert der elektrischen Energie aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA)
>> Plädoyer für eine höhere EEG-Vergütung für Strom aus KWEA
>> Plädoyer für eine jährliche Abrechnung mittels Rücklaufzähler
19.06.2008

Keine Form der erneuerbaren elektrischen Energie ist in der Produktion so günstig wie die Windenergie an guten Standorten. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass Strom aus Kleinwindenergieanlagen (KWEA) noch wertvoller ist als Strom (elektrische Energie) aus großen Windenergieanlagen.

Eine Kilowattstunde (kWh) aus KWEA ist zwar in der Erzeugung teurer als eine kWh aus Großanlagen, aber von einer kWh Strom aus KWEA kommt beim Verbraucher ein größerer Anteil an. Von Kraftwerken im Mittel- und Hochspannungsbereich sagt man, dass nur cirka zwei Drittel der erzeugten Energie beim Verbraucher ankommen. Grund sind Verluste, die durch die Leitungsstrecken und durch Umtransformierungen hervorgerufen werden.

Bei dezentralen Eigenerzeugungsanlagen jedoch hat man eine große Verbrauchernähe: Meist wird sogar der überwiegende Teil der Energie im eigenen Haushalt verbraucht, so dass gar kein Leitungsnetz des Energieversorgers (EVU) in Anspruch genommen wird: Von der erzeugten Energie geht so gut wie nichts verloren, bevor sie beim Verbraucher ankommt.

Wenn zwei Drittel in den Übertragungsnetzen verloren gehen, dann muss man für jede kWh, die beim Verbraucher ankommt, 1,5 kWh erzeugen! (Denn: 1,5 kWh * 2/3 = 1 kWh)

Die Energieversorger sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten. Bei der Windenergie sind dies derzeit (Stand: Mitte 2008) rund 8 Cent pro Kilowattstunde. Das EVU wälzt die Mehrkosten für diese Vergütung – gegenüber den sonstigen Strombezugskosten – auf die Verbraucher ab, so dass der Verbraucher für jede kWh Strom geringfügig mehr bezahlen muss ("EEG-Zuschlag"), das heißt: mehr als wenn es kein EEG geben würde. Mit anderen Worten: Wenn das EVU 8 Cent pro kWh an Einspeisevergütung zahlt, dann holt sich der Energieversorger einen Teil dieser 8 Cent wieder, so dass er in etwa auf den normalen Einkaufspreis für Strom kommt. Diese "Mehrkosten", die sich das EVU wiederholt, wird zum großen Teil durch die Übertragungsnetze verursacht. Beispiel: Groß-Windenergieanlage >> 20 kV-Netz >> 110 kV-Netz (>> 380 kV-Netz >> 110 kV-Netz) >> 20 kV-Netz >> 400 V-Verbrauchernetz >> Verbraucher.

Der interessante Punkt ist nun folgender: Der Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) ist, wie oben gezeigt, viel näher am Verbraucher. Da in einer Region nicht alle Verbraucher eine KWEA haben und somit die Verbrauchsleistung höher ist als die Einspeiseleistung, wird die von der KWEA erzeugte Energie bereits im Niederspannungsnetz ganz in der Nähe verbraucht, wenn nicht sogar im erzeugenden Haushalt selbst. Das Netz des EVUs wird faktisch nicht oder nur ganz geringfügig in Anspruch genommen. Wenn nun das EVU solchen Strom mit 8 Cent/kWh vergütet und diesen an den Nachbarn für einen Normaltarif (brutto rund 20 Cent/kWh) wieder verkauft, so verhält es sich folgendermaßen:

>> Das EVU zahlt dem Einspeiser 8 Cent/kWh;

>> Das EVU „nimmt“ sich für jede kWh den Betrag, der im bundesdeutschen Mittel als Mehrkosten angesetzt wird (umgewälzter EEG-Zuschlag);

>> somit hat das EVU diesen Strom zum allgemeinen Einkaufspreis erhalten, der normalerweise für die Kraftwerksebene (z.B. Groß-Windenergieanlage) gilt;

>> dadurch macht das EVU für eine solche Kilowattstunde deutlich mehr Gewinn als üblich, denn es sind keine Netzübertragungen erforderlich und keine Netzverluste in Kauf zu nehmen.

Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll und "angesagt", dass der erzeugte Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) mit einem höheren Betrag pro Kilowattstunde vergütet wird – im Vergleich zu großen WEA in der Mittelspannungsebene.

Zumindest aber müsste das EVU im ersten Schritt eine Rücklaufzählung akzeptieren, so dass nur einmal pro Jahr die Differenz verrechnet werden würde:

>> Eine Einspeisevergütung, falls in einem Jahr mehr Energie eingespeist als verbraucht worden ist;

>> ein Betrag für den Stromverbrauch, falls in einem Jahr mehr Energie verbraucht als eingespeist wurde.

Rücklaufzählung heißt, dass ein Zähler sowohl vorwärts (für Verbrauch) als auch rückwärts (für Einspeisung) laufen kann. Hierzu reicht in aller Regel ein ganz normaler Zähler aus, bei dem lediglich (ggf.) die Rücklaufsperre entfernt werden muss. Das heißt:

>> In einem Moment, in dem der Haushalt mehr verbraucht als die KWEA leistet, läuft der Zähler vorwärts (es wird elektrische Energie bezogen);

>> in einem Moment, in dem die Verbraucherleistung genau so hoch ist wie die Leistung der KWEA, befindet sich der Zähler im Stillstand;

>> in einem Moment, in dem die KWEA mehr Leistung hat als die Verbraucher im Haus, läuft der Zähler rückwärts (es wird elektrische Energie in das EVU-Netz eingespeist).

Eine Ablesung des Zählers nur einmal pro Jahr
ist hierbei ganz wichtig und entscheidend für den Erzeuger,
denn so heben sich Zeiten der Überproduktion (windreiche Momente) und Zeiten des Verbrauchs-Überschusses (hohe Verbrauchsleistung und/oder windschwache Momente) teilweise auf. Dabei nimmt das EVU den Nachteil in Kauf, dass Verbrauch und Erzeugung nicht immer zeitgleich erfolgen. Dieser Nachteil wiegt jedoch bei weitem geringer als der oben genannte Vorteil für den Energieversorger, nämlich dass er sehr günstigen Strom erhält, den er direkt an den Nachbarkunden verkauft, und zwar praktisch ohne Verluste, während das EVU pro gelieferte Kilowattstunde ansonsten 1,5 kWh am Kraftwerk hätte erzeugen müssen (siehe weiter oben).

Dieser Beitrag stammt von Jan Ehlers,
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 07:23 Uhr  ·  #2
Moin,

schönes Statement, hat er das schon mal nach "oben" weitergeleitet?

Jan
wespenstich
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Schreiben ging an den BWE

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Gepostet: 24.06.2008 - 10:56 Uhr  ·  #3
Antwort: Ja, an verschiedene Leute vom BWE.

Frage von blimse war:
"Moin, schönes Statement, hat er das schon mal nach "oben" weitergeleitet?
Jan"
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 10:59 Uhr  ·  #4
Gut geschrieben und auch für die H....köpfe da oben wohl verständlich genug,
hoffe es fruchtet,
Gruß gunther
XXLRay
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 11:12 Uhr  ·  #5
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 12:47 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von XXLRay
Wenn ich das richtig verstanden habe, beruht die Argumentation hauptsächlich darauf, dass die Vergütung so bleibt, wie sie momentan ist.


Die Vergütung ist das eine, aber weniger Hindernisse und evtl. eine kleine Subvention bzw. günstige Kredite bei der KFW sollten ebenfalls Beachtung finden.

Jan
XXLRay
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 12:54 Uhr  ·  #7
blimse
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 24.06.2008 - 13:33 Uhr  ·  #8
Das ist IMHO auch egal bei Anlagen von 1-5 KW. Aber was hab ich schon zu melden 😢

Jan
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Vergütung soll höher werden

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Gepostet: 25.06.2008 - 09:59 Uhr  ·  #9
Die Frage von XXLRay lautete:
"Wenn ich das richtig verstanden habe, beruht die Argumentation hauptsächlich darauf, dass die Vergütung so bleibt, wie sie momentan ist."

Antwort: Die Argumentation ist so aufgebaut: Eigentlich ist der Mehr-Wert der kWh aus Klein-WEA höher zu vergüten - nämlich per EEG. Aber WENN das nicht sofort umgesetzt werden könnte oder sollte, DANN müsste zumindest SOFORT eine Rücklaufzählung akzeptiert werden.

Zurück zur Mehr-Vergütung: Diese müsste sich mindestens auf den jeweiligen Strompreis belaufen, aber 5 bis 10 Cent mehr wären auch gerechtfertigt, wie ich meine. Oder eine Festsetzung auf rund 30 Cent/kWh, unabhängig von der Preissteigerung der Strom-Bezugskosten. Auch darf man den Aspekt des Marktanreizes nicht vergessen, der ja bei anderen Energieformen (Beispiel Sonnenstrom) auch gegeben wurde. Dann müsste / könnte / sollte die Kleinwindenergie für einige Jahre sogar mit 30 - 40 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Dann hätte der heimische Markt die Chance, auch hier weltweit führend zu werden - wie bei der Groß-Windenergie durch das EEG.
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Gepostet: 10.07.2008 - 15:36 Uhr  ·  #10
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Der Wert der elektrischen Energie aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA)
>> Plädoyer für eine höhere (EEG-) Vergütung für Strom aus KWEA
>> Plädoyer für eine jährliche Abrechnung mittels Rücklaufzähler
>> Thema: Wärmeerzeugung durch KWEA
10.07.2008


Keine Form der erneuerbaren elektrischen Energie ist in der Produktion so günstig wie die Windenergie an guten Standorten. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass Strom aus Kleinwindenergieanlagen (KWEA) noch wertvoller ist als Strom (elektrische Energie) aus großen Windenergieanlagen.

Eine Kilowattstunde (kWh) aus KWEA ist zwar in der Erzeugung teurer als eine kWh aus Großanlagen, aber von einer kWh Strom aus KWEA kommt beim Verbraucher ein größerer Anteil an. Von Kraftwerken im Mittel- und Hochspannungsbereich sagt man, dass nur cirka zwei Drittel der erzeugten Energie beim Verbraucher "ankommen". Grund sind Verluste, die durch die Leitungsstrecken und durch Umtransformierungen hervorgerufen werden.

Bei dezentralen Eigenerzeugungsanlagen jedoch hat man eine große Verbrauchernähe: Meist wird sogar der überwiegende Teil der Energie im eigenen Haushalt verbraucht, so dass gar kein Leitungsnetz des Energieversorgers (EVU) in Anspruch genommen wird: Von der erzeugten Energie geht so gut wie nichts verloren, bevor sie beim Verbraucher ankommt.

Wenn ein Drittel in den Übertragungsnetzen verloren geht, dann muss man für jede kWh, die beim Verbraucher ankommt, 1,5 kWh erzeugen! (Denn: 1,5 kWh * 2/3 = 1 kWh)

Die Energieversorger sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten. Bei Errichtung einer Windenergieanlage im Jahre 2009 sind dies 9,2 Cent pro Kilowattstunde. Das EVU wälzt die Mehrkosten für diese Vergütung – gegenüber den sonstigen Strombezugskosten – auf die Verbraucher ab, so dass der Verbraucher für jede kWh Strom geringfügig mehr bezahlen muss ("EEG-Zuschlag"), das heißt: mehr als wenn es kein EEG geben würde. Mit anderen Worten: Wenn das EVU 9,2 Cent pro kWh an Einspeisevergütung zahlt, dann holt sich der Energieversorger einen Teil dieser 9,2 Cent wieder, so dass er in etwa auf den normalen Einkaufspreis für Strom kommt. Diese "Mehrkosten", die sich das EVU wiederholt, wird zum großen Teil durch die Übertragungsnetze verursacht. Beispiel: Groß-Windenergieanlage > 20 kV-Netz > 110 kV-Netz (> 380 kV-Netz > 110 kV-Netz) > 20 kV-Netz > 400 V-Verbrauchernetz > Verbraucher.

Der interessante Punkt ist nun folgender: Der Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) ist, wie oben gezeigt, viel näher am Verbraucher. Da in einer Region nicht alle Verbraucher eine KWEA haben und somit die Verbrauchsleistung höher ist als die Einspeiseleistung, wird die von der KWEA erzeugte Energie bereits im Niederspannungsnetz ganz in der Nähe verbraucht, wenn nicht sogar im erzeugenden Haushalt selbst. Das Netz des EVUs wird faktisch nicht oder nur ganz geringfügig in Anspruch genommen. Wenn nun das EVU solchen Strom mit 9,2 Cent/kWh vergütet und diesen an den Nachbarn für einen Normaltarif (brutto rund 20 Cent/kWh; Stand Mitte 2008; in 2009 garantiert höher) wieder verkauft, so verhält es sich folgendermaßen:

>> Das EVU zahlt dem Einspeiser 9,2 Cent/kWh;

>> Das EVU "nimmt" sich für jede kWh den Betrag, der im bundesdeutschen Mittel als Mehrkosten angesetzt wird (umgewälzter EEG-Zuschlag);

>> somit hat das EVU diesen Strom zum allgemeinen Einkaufspreis erhalten, der normalerweise für die Kraftwerksebene (z.B. Groß-Windenergieanlage) gilt;

>> dadurch macht das EVU für eine solche Kilowattstunde deutlich mehr Gewinn als üblich, denn es sind keine Netzübertragungen erforderlich und keine Netzverluste in Kauf zu nehmen.

Anmerkung: Hierbei wurde nicht differenziert zwischen EVU und Netzbetreiber, sondern (vereinfacht!) alles als eine Einheit gesehen, da das EVU die abrechnende Stelle für den Kunden darstellt.

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Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll und "angesagt", dass der erzeugte Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) mit einem höheren Betrag pro Kilowattstunde vergütet wird – im Vergleich zu großen WEA in der Mittelspannungsebene.
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Zumindest aber müsste das EVU im ersten Schritt eine Rücklaufzählung akzeptieren, so dass nur einmal pro Jahr die Differenz verrechnet werden würde:
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>> Eine Einspeisevergütung, falls in einem Jahr mehr Energie eingespeist als verbraucht worden ist;

>> ein Betrag für den Stromverbrauch, falls in einem Jahr mehr Energie verbraucht als eingespeist wurde.

Rücklaufzählung heißt, dass ein Zähler sowohl vorwärts (für Verbrauch) als auch rückwärts (für Einspeisung) laufen kann. Hierzu reicht in aller Regel ein ganz normaler Zähler aus, bei dem lediglich (ggf.) die Rücklaufsperre entfernt werden muss. Das heißt:

>> In einem Moment, in dem der Haushalt mehr verbraucht als die KWEA leistet, läuft der Zähler vorwärts (es wird elektrische Energie bezogen);

>> in einem Moment, in dem die Verbraucherleistung genau so hoch ist wie die Leistung der KWEA, befindet sich der Zähler im Stillstand;

>> in einem Moment, in dem die KWEA mehr Leistung hat als die Verbraucher im Haus, läuft der Zähler rückwärts (es wird elektrische Energie in das EVU-Netz eingespeist).

====================
Eine Ablesung des Zählers nur einmal pro Jahr
ist hierbei ganz wichtig und entscheidend für den Erzeuger,
====================

denn so heben sich Zeiten der Überproduktion (windreiche Momente) und Zeiten des Verbrauchs-Überschusses (hohe Verbrauchsleistung und/oder windschwache Momente) teilweise auf. Dabei nimmt das EVU den Nachteil in Kauf, dass Verbrauch und Erzeugung nicht immer zeitgleich erfolgen. Dieser Nachteil wiegt jedoch bei weitem geringer als der oben genannte Vorteil für den Energieversorger, nämlich dass er sehr günstigen Strom erhält, den er direkt an den Nachbarkunden verkauft, und zwar praktisch ohne Verluste, während das EVU pro gelieferte Kilowattstunde ansonsten 1,5 kWh am Kraftwerk hätte erzeugen müssen (siehe weiter oben).




====================
Doch zurück zum Kernpunkt, nämlich einer
sinnvollen höheren Vergütung aufgrund
des Mehr-Wertes des "Kleinwind-Stromes"
====================

(gegenüber dem Strom von Großanlagen):

Die Vergütung des elektrischen Stromes müsste sich mindestens auf den jeweils aktuellen durchschnittlichen Strom-Bezugspreis belaufen, jedoch wären 5 bis 10 Cent zusätzlich pro kWh ebenfalls gerechtfertigt, wie ich meine. Eine Alternative liegt in einer Festsetzung auf rund 30 Cent/kWh für die Dauer von 20 Jahren, unabhängig von der Preissteigerung der Strom-Bezugskosten. Auch darf man den Aspekt des Marktanreizes nicht vergessen, der ja bei anderen Energieformen (Beispiel Sonnenstrom) auch gegeben wurde. Dann müsste / könnte / sollte die Kleinwindenergie für die Dauer einiger Jahre sogar mit 30 - 40 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Dann hätte der heimische Markt die Chance, auch in diesem Bereich weltweit führend zu werden – wie bei der Groß-Windenergie durch das EEG, auf dessen Know-How zurückgegriffen werden könnte.




Last but not least:

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Wärmeerzeugung mit Klein-Windenergieanlagen:
====================

Plädoyer: Zusätzlich sollte die Wärmeerzeugung aus Kleinwindanlagen bezüglich Förderung und Finanzierung im Großen und Ganzen gleichgestellt werden mit der solaren Wärmeerzeugung (Solarthermie), denn der Sinngehalt ist derselbe: "Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien". Die Kombination von Solar- und Wärmeerzeugung ist hierbei besonders hervorzuheben, denn oft scheint die Sonne bei geringem Windangebot, und oft weht der Wind bei Bewölkung. Mit dieser Kombination erhöht man die zeitliche Verfügbarkeit der Energiequellen und somit den Anteil an erneuerbaren Energien für den Haushalt.


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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 10.07.2008 - 20:27 Uhr  ·  #11
Die einzig richtige Herangehensweise um auf eine realen Vergütungpreis zu kommen, ist über die Zusammensetzung der Stromkosten.+

Laut Wikipedia besteht sie aus
- 23 % Energieleiferung ( Erzeugung usw.)
- 36 % Netznutzung
- 41 % Steuern und Abgaben ( Ökosteuer, Mehrwehrtsteuer usw.)

Bei eine Strompreis von 20 Ct wären das
- 4,6 ct Energielieferung
- 7,2 ct Netznutzung
- 8,2 ct Steuern

Wenn ich jetz überlege was mir als Kleinwindradbetreibe zustünde
käme ich auf die 4,6 ct Energielieferung ( weil ich der Erzeuger bin)
und von den 7,2 ct ca 6 ct ( da ja der erzeugte Strom in der 400V Ebene des Stromnetzes verbraucht wird).

Von den 8,2 ct Steuern müsste mir auch etwas zustehen, da ich ja sauberen Strom erzeuge und zb. darauf keine Ökosteuer, sowie die KWK Umlage und die EEG Umlage zahlen müsste.

Wenn ich das alles zusammenrechne wären

wenigstens 12 bzw 13 ct gerechtfertigt.



Wenn ich jetzt nochmal das Thema der Verluste durch das Stromnetz berücksichtige ( 1Kwh beim Endverbraucher = 1,5 Kwh beim Erzeuger)
und überlege, dass jede Kwh die von einer Kwa erzeugt wird auch fast zu 100% bei Endverbraucher ankommt, wären sogar 14 oder 15ct gerechtfertigt.
Da ja Energie eingespart wird und nicht sinnlos in die Umwelt geheitzt wird.

mfg bastler_slf
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 11.07.2008 - 09:16 Uhr  ·  #12
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 11.07.2008 - 15:51 Uhr  ·  #13
Prinzipiel ja, aber so weit ich das weis gibt es da eine Freibetrag.
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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 17.08.2008 - 21:09 Uhr  ·  #14
Soweit ich mich jetzt informiert habe liegt der Feibetrag bei 920 €.

Eh man diese muss man schon 1, 2 größere Wka´s stehen haben.

Aber selbst wenn man über diese 920 € kommen würde, müsste man halt eine "Frima" gründen und deren Gewinn mit Kosten zB. Werkzeug usw. gegenrechnen, sodas +/- 0 am Ende rauskommt. Aber das führt jetzt zu weit weg vom Thema.
wespenstich
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Gepostet: 15.09.2008 - 13:59 Uhr  ·  #15
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Diese Korrektur berücksichtigt folgendes: Es wurde gesagt, dass ein Drittel der Energie in den Netzen verloren geht. Es sind jedoch weniger als zehn Prozent. (Vielmehr geht EIN DRITTEL der KOSTEN in die Netzübertragung.) Nachfolgend der aktualisierte Text.


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Der Wert der elektrischen Energie aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA)
>> Plädoyer für eine höhere (EEG-) Vergütung für Strom aus KWEA
>> Plädoyer für eine jährliche Abrechnung mittels Rücklaufzähler
>> Thema: Wärmeerzeugung durch KWEA

30.07.2008

Keine Form der erneuerbaren elektrischen Energie ist in der Produktion so günstig wie die Windenergie an guten Standorten. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass Strom aus Kleinwindenergieanlagen (KWEA) noch wertvoller ist als Strom (elektrische Energie) aus großen Windenergieanlagen.

Eine Kilowattstunde (kWh) aus KWEA ist zwar in der Erzeugung teurer als eine kWh aus Großanlagen, aber bei KWEA entfällt die Nutzung größerer Übertragungsnetze. Man spricht hier von „vermiedener Netznutzung“.

Bei dezentralen Eigenerzeugungsanlagen hat man eine große Verbrauchernähe: Meist wird sogar der überwiegende Teil der Energie im eigenen Haushalt verbraucht, so dass gar kein Leitungsnetz des Energieversorgers (EVU) in Anspruch genommen wird. Außerdem geht von der erzeugten Energie so gut wie nichts verloren, bevor sie beim Verbraucher ankommt.

Die Energieversorger sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten. Bei Errichtung einer Windenergieanlage im Jahre 2009 sind dies 9,2 Cent pro Kilowattstunde. Das EVU wälzt die Mehrkosten für diese Vergütung – gegenüber den sonstigen Strombezugskosten – auf die Verbraucher ab, so dass der Verbraucher für jede kWh Strom geringfügig mehr bezahlen muss ("EEG-Zuschlag"), das heißt: mehr als wenn es kein EEG geben würde. Mit anderen Worten: Wenn das EVU 9,2 Cent pro kWh an Einspeisevergütung zahlt, dann holt sich der Energieversorger einen Teil dieser 9,2 Cent wieder, so dass er in etwa auf den normalen Einkaufspreis für Strom kommt. Diese "Mehrkosten", die sich das EVU wiederholt, wird zum großen Teil durch die Übertragungsnetze verursacht. Beispiel: Groß-Windenergieanlage > 20 kV-Netz > 110 kV-Netz (> 380 kV-Netz > 110 kV-Netz) > 20 kV-Netz > 400 V-Verbrauchernetz > Verbraucher.

Der interessante Punkt ist nun folgender: Der Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) ist, wie oben gezeigt, viel näher am Verbraucher. Da in einer Region nicht alle Verbraucher eine KWEA haben und somit die Verbrauchsleistung höher ist als die Einspeiseleistung, wird die von der KWEA erzeugte Energie bereits im Niederspannungsnetz ganz in der Nähe verbraucht, wenn nicht sogar im erzeugenden Haushalt selbst. Das Netz des EVUs wird faktisch nicht oder nur ganz geringfügig in Anspruch genommen. Wenn nun das EVU solchen Strom mit 9,2 Cent/kWh vergütet und diesen an den Nachbarn für einen Normaltarif (brutto rund 20 Cent/kWh; Stand Mitte 2008; in 2009 garantiert höher) wieder verkauft, so verhält es sich folgendermaßen:

>> Das EVU zahlt dem Einspeiser 9,2 Cent/kWh;

>> Das EVU "nimmt" sich für jede kWh den Betrag, der im bundesdeutschen Mittel als Mehrkosten angesetzt wird (umgewälzter EEG-Zuschlag);

>> somit hat das EVU diesen Strom zum allgemeinen Einkaufspreis erhalten, der normalerweise für die Kraftwerksebene (z.B. Groß-Windenergieanlage) gilt;

>> dadurch macht das EVU für eine solche Kilowattstunde deutlich mehr Gewinn als üblich, denn es sind keine Netzübertragungen erforderlich und keine Netzverluste in Kauf zu nehmen.

Anmerkung: Hierbei wurde nicht differenziert zwischen EVU und Netzbetreiber, sondern (vereinfacht!) alles als eine Einheit gesehen, da das EVU die abrechnende Stelle für den Kunden darstellt.

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Aus diesem Grunde wäre es sinnvoll und "angesagt", dass der erzeugte Strom aus Klein-Windenergieanlagen (KWEA) mit einem höheren Betrag pro Kilowattstunde vergütet wird – im Vergleich zu großen WEA in der Mittelspannungsebene.

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Zumindest aber müsste das EVU im ersten Schritt eine Rücklaufzählung akzeptieren, so dass nur einmal pro Jahr die Differenz verrechnet werden würde:

>> Eine Einspeisevergütung, falls in einem Jahr mehr Energie eingespeist als verbraucht worden ist;

>> ein Betrag für den Stromverbrauch, falls in einem Jahr mehr Energie verbraucht als eingespeist wurde.

Rücklaufzählung heißt, dass ein Zähler sowohl vorwärts (für Verbrauch) als auch rückwärts (für Einspeisung) laufen kann. Hierzu reicht in aller Regel ein ganz normaler Zähler aus, bei dem lediglich (ggf.) die Rücklaufsperre entfernt werden muss. Das heißt:

>> In einem Moment, in dem der Haushalt mehr verbraucht als die KWEA leistet, läuft der Zähler vorwärts (es wird elektrische Energie bezogen);

>> in einem Moment, in dem die Verbraucherleistung genau so hoch ist wie die Leistung der KWEA, befindet sich der Zähler im Stillstand;

>> in einem Moment, in dem die KWEA mehr Leistung hat als die Verbraucher im Haus, läuft der Zähler rückwärts (es wird elektrische Energie in das EVU-Netz eingespeist).


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Eine Ablesung des Zählers nur einmal pro Jahr
ist hierbei ganz wichtig und entscheidend für den Erzeuger,

denn so heben sich Zeiten der Überproduktion (windreiche Momente) und Zeiten des Verbrauchs-Überschusses (hohe Verbrauchsleistung und/oder windschwache Momente) teilweise auf. Dabei nimmt das EVU den Nachteil in Kauf, dass Verbrauch und Erzeugung nicht immer zeitgleich erfolgen. Dieser Nachteil wiegt jedoch bei weitem geringer als der oben genannte Vorteil für den Energieversorger, nämlich dass er sehr günstigen Strom erhält, den er direkt an den Nachbarkunden verkauft, und zwar praktisch ohne Nutzung von Übertragungs- bzw. Versorgungsnetzen.



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Doch zurück zum Kernpunkt, nämlich einer
sinnvollen höheren Vergütung aufgrund
des Mehr-Wertes des "Kleinwind-Stromes"
(gegenüber dem Strom von Großanlagen):

Die Vergütung des elektrischen Stromes müsste sich mindestens auf den jeweils aktuellen durchschnittlichen Strom-Bezugspreis belaufen, jedoch wären 5 bis 10 Cent zusätzlich pro kWh ebenfalls gerechtfertigt, wie ich meine. Eine Alternative liegt in einer Festsetzung auf rund 30 Cent/kWh für die Dauer von 20 Jahren, unabhängig von der Preissteigerung der Strom-Bezugskosten. Auch darf man den Aspekt des Marktanreizes nicht vergessen, der ja bei anderen Energieformen (Beispiel Sonnenstrom) auch gegeben wurde. Dann müsste / könnte / sollte die Kleinwindenergie für die Dauer einiger Jahre sogar mit 30 - 40 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Dann hätte der heimische Markt die Chance, auch in diesem Bereich weltweit führend zu werden – wie bei der Groß-Windenergie durch das EEG, auf dessen Know-How zurückgegriffen werden könnte.



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Wärmeerzeugung mit Klein-Windenergieanlagen:

Plädoyer: Zusätzlich sollte die Wärmeerzeugung aus Kleinwindanlagen bezüglich Förderung und Finanzierung im Großen und Ganzen gleichgestellt werden mit der solaren Wärmeerzeugung (Solarthermie), denn der Sinngehalt ist derselbe: "Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien". Die Kombination von Solar- und Wärmeerzeugung ist hierbei besonders hervorzuheben, denn oft scheint die Sonne bei geringem Windangebot, und oft weht der Wind bei Bewölkung. Mit dieser Kombination erhöht man die zeitliche Verfügbarkeit der Energiequellen und somit den Anteil an erneuerbaren Energien für den Haushalt.

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Re: Wert der el. Energie aus Klein-Windenergieanlagen

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Gepostet: 15.09.2008 - 17:11 Uhr  ·  #16
Also im Grunde schliese ich mich dem an, aber

30 bis 40 ct pro kw/h ist definitiv zu viel.

Das wären ja dann schon Auswüchse in EUgröße ( Butterberge, Milchseen usw. ihr wisst was ich meine )

Die Solarenergie ist ja nur Kostendecken weil sie so unverschämt bezuschusst wird, und irgendwoher muss das Geld für den Zuschuss ja auch kommen.
Am Ende bleibt das alles am Endverbraucher und am Steuerzahler hängen. Deshalb sollte auf eine realistischen Kw/h Preis geachtet werden.

Das die Windenergie von den alternativen Energien die am effektivsten zu nutzende ist, steht ausser Frage und dass sollte auch ein Hauptargument für die Preisfindung des Kilowattstundenpreises sein.

Zu überlegen wäre auch ob mittelgroße Anlagen ( Zb. die Kukate 8 )
als Gemeindschaftsanlagen für 3 oder 4 Häuser bezuschust werden, da diese noch kostengünstiger und effektiver sind als 4 kleine Anlagen.

Aber das führt jetzt zu weit, zuersteinmal sollte eine kosteneffiziente, langfristige und auch gerechte Lösung für das Einspeisen von elektrischen Strom ins Netz her.

mfg bastler_slf
wind
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Erster Beitrag von wespenstich

 · 
Gepostet: 27.06.2009 - 10:51 Uhr  ·  #17
Hallo wespenstich,

grundsätzlich ist dein Beitrag gut, er enthält jedoch einen gravierenden Fehler: es gehen 2/3 der erzeugten Energie durch Leitungs- und Umwandlungsverluste verloren!

Dieser Fehler wirkt sich natürlich auf deine Berechnungen aus. So ist der Energieeinsatz für 1 kWh Verbrauchsstrom nicht 1,5 kWh sondern 3. Es verdoppeln sich also deine berechneten Werte!

Berechne doch deine Angaben neu und lasse uns die Ergebnisse wissen. Du wirst verblüfft sein ... :D

Daraus folgt natürlich, dass dezentrale Energieversorgung zum Hauptthema Nr.1 werden sollte. Nur so kann man der Energieverschwendung Herr werden.


Gruß

wind
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