Strommengenbilanzierung

Wo geregelt?
 
BenniLisa_NRW
 
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Strommengenbilanzierung

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Gepostet: 15.09.2010 - 19:57 Uhr  ·  #1
Hallo liebe Forumler.

Vor dem Bau einer 10kW Anlage stellt sich mir folgende Frage:
Mein jährlicher Stromverbrauch (Bauernhof) ist unter allen Umständen höher als der mögliche jährliche Ertrag der Anlage.

Wie ist die Bilanzierung der erzeugten Strommengen geregelt?
Beispiel: Meine zum Zeitpunkt x benötigte elektirsche Leistung im Haus beträgt 2000W, die WKA produziert gerade 10kW, der Überschuss geht also ins Netz. Wird beim Netzanschluss ein zweiter Zähler errichtet (ähnlich wie bei der Selbstverbraucherregel Photovoltaik), welcher die gesamte im Jahr produzierte (eingespeiste) Strommenge erfasst und diese dann von meiner insgesamt (Hauptzähler) verbrauchten Strommenge subtrahiert, was zur Folge hätte, dass ich quasi jede selbst erzeugte kWh mit dem Strombezugspreis (EVU) vergütet bekomme?

Oder ist die Regelung so, dass immer nur die zum aktuellen Zeitpunkt überschüssige Leistung der WKA ins Netz eingespeist und mit einer geringen Vergütung gemäß EEG vergütet wird?

Hinweis: Der WKA-Standort liegt ca. 500m vom Haus entfernt, es wäre also technisch einfacher, die Anlage direkt ans Netz anzuschließen (dort ist eine Stromleitung in der Nähe) als eine Leitung zum Haus zu legen.

Herzlichsten Dank und allzeit guten Wind
wünscht Benni
XXLRay
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Re: Strommengenbilanzierung

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Gepostet: 16.09.2010 - 08:58 Uhr  ·  #2
Menelaos
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Re: Strommengenbilanzierung

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Gepostet: 16.09.2010 - 13:26 Uhr  ·  #3
ich glaube so funktioniert das aber nicht, denn wenn es so wäre, würde man 25 Cent pro KWH sparen...und zwar immer solange der Eigenverbrauch größer ist als der Ertrag der WKA, unabhängig dfavon wieviel der erzeugten Leistung gerade verbraucht wird....

Das machen die soweit ich weiß leider nicht mit... :-(
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