Hallo zusammen,
ich war letzte Woche auf der Versammlung des BVKW und dabei gab es u.a. einen Vortrag über das neue EEG 2012.
Hierbei habe ich verstanden, dass "Eigenversorgung und Überschusseinspeisung" eben auch mit einer KWEA zulässig wäre!
Außerdem sei laut dem VDN Metering Code 2006 "Netmetering zulässig, bedarf aber einer vertraglichen Regelung mit dem Netzbetreiber"!
Die EEG-Clearingstelle hat wohl schon einmal ein Urteil GEGEN das Netmetering mit einer KWEA gefällt, aber eben noch auf Grundlage des EEG 2004.
Es wäre doch echt ein Riesenfortschritt für die Wirtschaftlichkeit von KWEAs in Deutschland, wenn wir jetzt auf Grundlage des neuen EEGs das Netmetering grundsätzlich durchsetzen könnten, oder?
Mein Vorschlag wäre daher mit dem nächsten Netmeterin-Fall, der vom Netzbetreiber abgelehnt wird erneut zur Clearingstelle zu gehen und das noch einmal aufrollen zu lassen!
Was haltet ihr davon?
ich war letzte Woche auf der Versammlung des BVKW und dabei gab es u.a. einen Vortrag über das neue EEG 2012.
Hierbei habe ich verstanden, dass "Eigenversorgung und Überschusseinspeisung" eben auch mit einer KWEA zulässig wäre!
Außerdem sei laut dem VDN Metering Code 2006 "Netmetering zulässig, bedarf aber einer vertraglichen Regelung mit dem Netzbetreiber"!
Die EEG-Clearingstelle hat wohl schon einmal ein Urteil GEGEN das Netmetering mit einer KWEA gefällt, aber eben noch auf Grundlage des EEG 2004.
Es wäre doch echt ein Riesenfortschritt für die Wirtschaftlichkeit von KWEAs in Deutschland, wenn wir jetzt auf Grundlage des neuen EEGs das Netmetering grundsätzlich durchsetzen könnten, oder?
Mein Vorschlag wäre daher mit dem nächsten Netmeterin-Fall, der vom Netzbetreiber abgelehnt wird erneut zur Clearingstelle zu gehen und das noch einmal aufrollen zu lassen!
Was haltet ihr davon?