Niedersachsen

 
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Niedersachsen

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Gepostet: 13.12.2011 - 16:09 Uhr  ·  #1
In Niedersachsen gelten zur Genehmigungsbedürftigkeit von Kleinwindanlagen folgende Regelungen:

§ 68 Abs. 1 NBauO - Genehmigungspflicht, da kein Befreiungstatbestand einschlägig

Förmliches Baugenehmigungsverfahren, da Kleinwindanlagen im Katalog der baulichen Anlagen mit vereinfachtem Genehmigungsverfahren in § 75 a NBauO nicht aufgeführt werden.


Hinweis: Derzeit ist die Änderung der niedersächsischen Bauordnung in Arbeit.


Stand: 13.12.2011
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Abstandsflächen

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Gepostet: 13.12.2011 - 16:16 Uhr  ·  #2
Hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen gelten in Niedersachsen folgende Regelungen:

§ 12a Abs. 1 S. 1 NBauO - Anlagen, die keine Gebäude und mindestens 1 m hoch sind müssen Abstandsflächen einhalten

§ 7 Abs. 3 NBauO - Abstandsflächentiefe = Höhe der Anlage (!); mindestens 3 m

§ 7 Abs. 4 NBauO - in bestimmten Baugebieten genügt eine Abstandsflächentiefe von 0,5 H; wieder mindestens 3 m

BEACHTE: § 13 Abs. 1 Nr. 7 lit. a NBauO - bei der Errichtung einer (Klein-)Windanlage kann mit Zustimmung des Nachbars ausnahmsweise von den Abstandsvorschriften der NBauO abgewichen werden


Stand: 13.12.2011
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