Zitat
Das Problem ist natürlich, ob die Oberfläche des Erdhügels gleichzusetzen ist mit der Geländeoberfläche. Das müsste man mal näher recherchieren.
Das muss man nicht weiter recherchieren. "Gelände" ist in gewissermaßen das "gewachsene" natürliche Gelände. Wenn man da aufschüttet, und darauf dann etwas baut/installiert, dann ist die Aufschüttung Teil des Bauwerkes - und zählt selbstverständlich bei dessen Höhenbemessung. Ansosnten unterliegen derartige Erdarbeiten auch noch anderen Bestimmungen...
Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass die Erhöhung gerade durch aktuelle vulkanische oder tektonische Aktivitäten entstanden ist!
Greetz!
Dieter