Regelwerke

 
Windfried
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Regelwerke

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Gepostet: 24.05.2012 - 23:06 Uhr  ·  #1
Hallo allerseits,

die EN 61400-2 in der Ausgabe 2006 ist die gültige Norm für die "Sicherheit kleiner Windkraftanlagen".

Kopien daraus sind mir verboten, nicht aber Zitate. Diese werde ich hier in lockerer Folge bringen, ergänzt mit meinen Erklärungen.
Dabei soll keine Beschränkung auf diese Norm bestehen, auch nicht auf mich als Autor.

S.19:
"Bei Anlagen mit einer vom Rotor überstrichenen Fläche
von weniger als 2 m2 wird der Turm nicht als Teil der Konstruktion betrachtet."


Das entspricht bei Normal-WKAs einem Rotor-Duchmesser bis 1,595m. Dafür ist also für den Mast kein Festigkeitsnachweis nötig. Darüber schon!

S.45:
"Die Rotor- und Gierbewegung muss vor Durchführung der Instandhaltung zum Stillstand kommen. Der Hersteller
muss Verfahren vorsehen, mit denen die Anlage zum Stillstand kommt. Das Absenken einer kleinen
Windenergieanlage an einem kippbaren Turm ist ein zulässiges Verfahren, um die Anlage zum Stillstand zu
bringen. Die Instandhaltung kleiner Windenergieanlagen an kippbaren Türmen kann am Boden durchgeführt
werden. Wird die Instandhaltung oben auf dem Turm durchgeführt, müssen vorher Maßnahmen ergriffen
werden, mit denen eine Rotor- und Gierbewegung verhindert wird."


Eine mechanische Bremse ist also nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings würde ich zumindest über 1,6m D diese dringend empfehlen.
Generatorbremsen im Sinne von Generatorkurzschluss versagen, wenn der Generator durchgebrannt ist. Auch kann es Probleme mit den Schleifringen am Schwenklager geben.
Vermeidung von Überdrehzahl ist übrigens in der EN bezüglich Sicherheit oberstes Anliegen.

Mechanische Bremse wenigstens handbetätigt.
Automatische Auslösung bei Überdrehzahl oder übermäßiger Mastschwingung, wie bei Prof. Crome vorgesehen, ist beispielhaft.
Siehe auch http://windenergie-technik-crome.de/

Bis demnächst
und Gruß, Windfried
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