Das Grundbuchamt gibt nur bei "berechtigtem Interesse" Auskunft über den Grundbesitzer.
Der Gegriff "berechtigtes Interesse" ist dabei sehr eng gefasst. Z.B. gilt es nicht einmal als berechtigtes Interesse, wenn ich ein Grundstück kaufen möchte und deshalb den Eigentümer ermitteln möchte.
Es gibt Möglichkeiten, ein berechtigtes Interesse vorzutäuschen, z.B. indem ich einem Anwalt gegenüber behaupte, mir sei ein Schaden durch das Grundstück (Verletzung der Steupflicht im Winter) oder in diesem Fall ducht die WKA (Ich habe einen vom Rotor erschlagenen Vogel ins Auge bekommen) entstanden.
Dieser Anwalt ist dann hgegenüber dem Grundbuchamt berechtigt den Eigentümer zu erfahren.
In Deutschland ist es möglich, ein Grundstück -mit o.g. Einschränkungen- gegenüber der normalen Bevölkerung anonym zu besitzen. Das hat auch seine (guten) Gründe.
Aber bei Unternehmen ist das im allgemeinen ganz anders. So muss jeder Ladenbesitzer den Namen seiner Firma deutlich sichtbar anbringen. In Emails von Firmen müssen gewisse Pflichtangaben (Eigentüner, Geschäftsführer usw. ) angegeben werden.
Da nun (große) WKA eigentlich meist gewerblich betrieben werden, wundert es mich, dass ich bis jetzt keine Möglichkeit gefunden habe, den Eigentümer einer BELIEBIGEN WKA zu ermitteln.
Ich meine dabei eine wirklich OFFIZIELLE Möglichkeit.
MfG
AW