Leider kann man vor Gericht nicht mit ner mangelhaften WEA-Anlage erscheinen, sondern braucht die Stellungnahme von Gutachtern bzw. Sachverständigen. Und da wird es kompliziert und möglicherweise auch teuer.
Bezüglich Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb §5 u. A. "Verbot der Irreführung":
Dagegen wird von SkyWind wohl mehrfach verstoßen.
Ich zitiere nur mal 2 Beispiele von deren Webseite:
"....SkyWind NG. Die einzige Mikrowindkraftanlage mit zertifizierter Leistung, Ertrag, Sicherheit und Lebensdauer. Effizient, sicher und leise."
"Wir decken Ihre Versorgungslücke" als Überschrift.
Es ist jeder gut beraten, vor dem Kauf erst mal die Bedienungsanleitung runter zu laden und zu lesen.
Wer da durch ist wird vom Kauf absehen. Was da alles gefordert ist....