Hallo Leute,
nach einigen Telefonaten mit den zuständigen Mitarbeitern der EON in Schleswig – Holstein konnte ich zumindest die Bedingungen für die Einspeisung hier im Norden erfahren.
1. Es wird ein Antrag auf Einspeisung gestellt
2. Es müssen die technischen Daten der verbauten Komponenten vorgelegt werden
3. Der Einspeisewechselrichter muss ein Zertifikat haben
4. Eine ENS muss vorhanden sein (Eingebaut im Wechselrichter oder extern), Zertifikat notwendig
5. Der Hauszähler wird gegen einen Zähler mit doppelten Zählwerk ausgetauscht. Dieser misst einmal die gelieferte elektrische Arbeit und mit dem zweiten Zählwerk die Energie, die an den Versorger zurückgeliefert wird
6. Die jährliche Zählergebühr steigt um ca. 9 Euro
7. Es wird eine einmalige Gebühr für die Abnahme der Anlage und den Zähler in Höhe von 120 Euro fällig
In Sachen Baugenehmigung scheint die Erlaubnis bei den Gemeinden zu liegen, solange eine bestimmte Bauhöhe nicht überschritten wird. Empfohlen wird, wie bereits öfter im Forum schon erwähnt, ein Gespräch mit der Gemeinde und dem Bauamt.
Jetzt mag jeder für sich ausrechnen, ob sich die Geschichte für ihn lohnt. Eins steht fest: Es sollte so viel Energie wie möglich im eigenen Haus gebraucht werden. Dabei ist es egal, auf welchem Außenleiter eingespeist wird, der Zähler misst ohnehin die Summe.
Links:
http://www.eon-hanse.com/pages…/index.htm
http://www.eon-hanse.com/pages…/index.htm
Grüße von
Sandy
P.S. Dieser Text wurde mit Hilfe von Windenergie geschrieben
nach einigen Telefonaten mit den zuständigen Mitarbeitern der EON in Schleswig – Holstein konnte ich zumindest die Bedingungen für die Einspeisung hier im Norden erfahren.
1. Es wird ein Antrag auf Einspeisung gestellt
2. Es müssen die technischen Daten der verbauten Komponenten vorgelegt werden
3. Der Einspeisewechselrichter muss ein Zertifikat haben
4. Eine ENS muss vorhanden sein (Eingebaut im Wechselrichter oder extern), Zertifikat notwendig
5. Der Hauszähler wird gegen einen Zähler mit doppelten Zählwerk ausgetauscht. Dieser misst einmal die gelieferte elektrische Arbeit und mit dem zweiten Zählwerk die Energie, die an den Versorger zurückgeliefert wird
6. Die jährliche Zählergebühr steigt um ca. 9 Euro
7. Es wird eine einmalige Gebühr für die Abnahme der Anlage und den Zähler in Höhe von 120 Euro fällig
In Sachen Baugenehmigung scheint die Erlaubnis bei den Gemeinden zu liegen, solange eine bestimmte Bauhöhe nicht überschritten wird. Empfohlen wird, wie bereits öfter im Forum schon erwähnt, ein Gespräch mit der Gemeinde und dem Bauamt.
Jetzt mag jeder für sich ausrechnen, ob sich die Geschichte für ihn lohnt. Eins steht fest: Es sollte so viel Energie wie möglich im eigenen Haus gebraucht werden. Dabei ist es egal, auf welchem Außenleiter eingespeist wird, der Zähler misst ohnehin die Summe.
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Grüße von
Sandy
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