Hallo zusammen,
hier ein paar Zitate aus dem Bundegestzblatt...
Ich hoffe das darf man, um ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen.
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§ 1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten
§ 2 (1) Dieses Gesetz regelt
1. den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,
2. die vorrangige Abnahme, Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und
3. den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms
§ 3 (1) Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie
§ 3 (7) Netzbetreiber sind die Betreiber von Netzen aller Spannungsebenen für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität. Übertragungsnetzbetreiber sind die regelverantwortlichen Netzbetreiber von Hoch- und Höchstspannungsnetzen, die der überregionalen Übertragung von Elektrizität zu nachgeordneten Netzen dienen.
§ 4 (1) Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grub.. unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grub.. vorrangig abzunehmen und zu übertragen" -Das Restliche findet man bei"http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#para1"
Ich finde es Schade den aufwendig produzierten u. teuren Strom einfach in Wärme umzusetzen.
Eine dafür notwendige Schaltung + Heizspiralen/ Tauchsieder kostet auch Geld
Und ich muß mich an "z.B.Yello" wenden, wenn ich meinen Strom da kaufe , die müssen mir auch meine eingespeisten Kwh bezahlen und nicht die EWE, welche nur das Netz zur verfügung stellt (und dafür beim neuen Anbieter kassiert) - Die EWE darf im Auftrag mich nur anschließen.
Wenn ich das richtig sehe, habe ich nach einem Anbieterwechsel nichts mehr mit meinem vorherigen Lieferanten zu tun.
Beste Grüße
Arne