Zitat geschrieben von firebox
Genau das ist bei mir der Fall.... liege in Alleinlage auf 16.500 m2 Grund
und mit dem "Naturschutz" nehmen die es auch wohl sehr genau...Die Genehmigung für die Garage ( 11 auf 8m) sowie einen Holzschuppen dürfen wir schon bauen. Da habe wir keine Probleme. Aber scheinbar können die wie backdoor schon sagt, mit dem Begriff "Kleinwindanlage" nicht soviel anfangen.
Ich habe das ganze so aufgefasst: Laut Gutachten bringen solche Analgen nichts, das Landschaftsbild wird negativ beeinträchtigt und somit besteht keine Notwendigkeit in deren Sinne und dann gibts auch keine Baugenehmigung :evil:
Also,
so wie Du Deine Lage schilderst, erinnert mich das an eines der wenigen Urteile im Bereich Klein-WKAs durch das BVerwG, das ich mal irgendwo finden konnte. Hintergrund war ein Bauer, der eine Klein-WKA neben einer Scheune im Aussenbereich bauen wollte. Die zuständige Baubehörde hat die Baugenehmigung mit Verweis auf den Aussenbereich verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten des Bauern entschieden, die Baugenehmigung musste erteilt werden.
Wichtig dazu war dem BVerwG seinerzeit, dass die Klein-WKA Strom in´s öffentliche Stromnetz einspeisen sollte und somit ein öffentliches Interesse vorlag die Baugenehmigung zu erteilen:
Zitat geschrieben von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
(...)
Heißt auf gut deutsch: Du musst einspeisen, sonst darf man Dir die Baugenehmigung versagen.
Eine Baugenehmigung im Aussenbereich kann nur noch unter den im § 35 Abs. 3 BauGB genannten Gründen versagt werden, womit sich die Behörde allerdings ziemlich schwer tun wird, wenn Du nicht in einem absoluten Naturschutzgebiet oder im Bereich eines Denkmals wohnst.
Die Geschichte mit dem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs 3 Nr. 1 BauGB scheidet, wie bereits gesagt, durch die fehlende Raumbedeutsamkeit der Anlage weg. Und die anderen Punkte lassen sich aus der Ferne natürlich schwer beurteilen.
Zitat
Nachtrag: Ich hatte mich als erstes an die örtliche Gemeinde gewendet, die sagten mir aber, dass hierfür das Landratsamt in Regen zuständig wäre....
Das ist falsch. Derartige Baugenehmigungen fallen grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes (Artikel 28 Abs. 2 GG) in den Entscheidungsbereich der Gemeinden. Auf gut deutsch: Entscheidungen fallen dort, wo sie sich auch auswirken.
Das Landratsamt hat hier nur die Rechtsaufsicht und prüft, ob die Entscheidung mit der Rechtsordnung im Einklang steht. Darüber hinaus gibt es evtl. Mitwirkungspflichten des Landratsamtes, ob das hier der Fall wäre, müsste man genauer prüfen.
In der Praxis sieht es so aus, daß das Landratsamt "Empfehlungen" ausspricht, gewisse Fragen und Probleme in der ein oder anderen Form zu lösen, um eine einheitliche Linie im Landkreis zu fahren. Hintergrund ist natürlich, dass man sich keine Präzedenzfälle im Sinne der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung schaffen will, die evtl. zukünftig den eigenen Ermessensspielraum beschneiden. Außerdem gibt es beim Landratsamt manchmal gewisse Interessenlagen, die ich hier nicht näher beschreibe, um nicht dem Tatbestand einer Verleumdung zu erfüllen, da ich des vielleicht vermuten, aber nicht beweisen kann...
Führt in der Praxis dazu, daß der Beamte X der Gemeinde Y, der auch nicht jeden Spezialfall kennt, beim Landratsamt nachfragt, wie er die Sache rechtlich einwandfrei behandeln muss. Ergo, ist natürlich die Versuchung bei der Gemeinde gegeben, der Linie des Landratsamtes zu folgen, weil die es im Auge des Gemeindebeamten besser wissen sollte als er.
Im Klartext ist folgendes gemeint:
"Gehn´s doch gleich zum Landratsamt und fragen da, die wissen des besser wie wir. Wir sind zwar zuständige Baubehörde, haben aber mit der Materie nicht jeden Tag zu tun und bevor ich mir die Arbeit mache herauszufinden, wie ich Ihren Bauantrag bescheiden müsste, fragen´s doch gleich da, dann spar ich mir die Arbeit."
Alles klar?
Zitat
Danke backdoor2 für die gute Erklärung betreffs "was ist Raumbedeutsam".
Immer gerne. Danke für die Blumen!
Ich möchte in diesem Kontext außerdem gerne auf meinen angestossene Idee bezüglich Verbandorganisation verweisen:
Forum/phpBB2/viewtopic.php?t=1…php?t=1504
Leider sind wir rechtlich gesehen vielfach auf eine wohlwollende Interpretation der Gesetze angiewesen, da es z.T. eine rechtliche "Grauzone" ist in der wir uns bewegen, die von den Gerichten
noch zu wenig zementiert wurde. Zwar gibt es viele Gesetze, die eher Klein-WKA-freundlich sind, doch keiner macht sich den Aufwand einer gerichtlichen Überprüfung, wenn es behördlichen Gegenwind gibt. Ich finde deswegen wäre eine Lobbyarbeit dringend nötig, wenn wir uns nicht immer nur als freakige Bittsteller behandeln lassen wollen.
Von allein ändert sich an der schwierigen Situation jedenfalls nichts. Und nur darauf zu hoffen, daß die Behörden gnädig mit dem eigenen Kleinwindrad-Projekt umgehen, ist IMHO zu wenig. Was wir brauchen ist eine Organisation, die unsere gemeinschaftlichen Interessen vertritt - bei den Parlamenten, die die Gesetze schreiben, bei der Verwaltung, die diese (oft fehlerhaft) umsetzen, und notfalls auch vor den Gerichten, um wichtige Fragen geklärt zu kriegen.