Baugenehmigung LKR Regen

 
firebox
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Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 06.05.2008 - 16:45 Uhr  ·  #1
Hallo,

habe heute mal ein unverbindliches Gespräch mit dem zuständigen Landratsamt bezüglich Kleinwindanlage geführt....mit folgender Aussage:

Aufgrund mehrerer Anfragen bezüglich Kleinwindanlagen, wurde vor einiger Zeit ein "Windgutachten" in Auftrag gegeben....dieses besagt, das
sicher derartige Anlagen nicht lohnen. Deshalb werden auch keine Baugenehmigungen erteilt....naja....soweit so schlecht...da ich aber im Aussenbereich wohne, und mein nächster Nachbar ca. 300 m entfernt ist, werde ich mich einfach mal ruhig verhalten...

Es hat aber einer von den "vielen Anfragern" ein Gegengutachten erstellen lassen....mal abwarten was dabei rauskommt...wäre toll wenn dieser jemand auch hier im Forum wäre.....

Jemand aus LKR REGEN hier anwesend :lol:
Uwe Hallenga
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 06.05.2008 - 20:09 Uhr  ·  #2
:evil:

Das geht die vom Bauamt gelinde gesagt mal einen Scheißdreck an, ob sich das lohnt oder nicht !!!! Wer legt denn fest was sich "lohnt" oder nicht? Ich bin auch so ein Windgutachter und habe ständig mit Dingen zu tun die sich wirtschaftlich (heute!) nicht lohnen. Na und, es geht mich dennoch nichts an, ob der Bauher trotzdem baut oder nicht. Weiß ich was der Strom in 10 Jahren kostet? Ne, also !!!

Mit dem Argument: "Das lohnt sich nicht" können Sie einen Bauantrag oder eine Bauzeige nicht abschlägig beurteilen da die sogenannte Wirtschaftlichkeit nicht Voraussetzung sein darf. Sonst müsste ja jeder Bauherr eines Wohnhauses ja auch eine Wirtschaftlichkeit nachweisen. Echt saudämlich so was ... da kann ich mich echt aufregen.


Laß Dir das Gutachten doch bitte vorlegen und schicke es mir. Ich möchte ja fast wetten, das man gerade in Bezug auf Dein konkretes "Bauvorhaben" das Gutachten und die Bemerkung des Bauamtes diesbezüglich leicht in der Luft zerreissen kann und sich reichlich Argumente finden lassen, warum das Gutachten für Kleinwindanlagen nicht übertragbar ist.

Gruß Uwe




..... nur nicht einschüchtern lassen :twisted:
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 05:35 Uhr  ·  #3
...und der Amtsschimmel wiehert wieder laut und dümmlich,grins,
Gruß gunther.
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 08:26 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Uwe Hallenga
:evil:

Das geht die vom Bauamt gelinde gesagt mal einen Scheißdreck an, ob sich das lohnt oder nicht !!!! Wer legt denn fest was sich "lohnt" oder nicht? Ich bin auch so ein Windgutachter und habe ständig mit Dingen zu tun die sich wirtschaftlich (heute!) nicht lohnen. Na und, es geht mich dennoch nichts an, ob der Bauher trotzdem baut oder nicht. Weiß ich was der Strom in 10 Jahren kostet? Ne, also !!!

Mit dem Argument: "Das lohnt sich nicht" können Sie einen Bauantrag oder eine Bauzeige nicht abschlägig beurteilen da die sogenannte Wirtschaftlichkeit nicht Voraussetzung sein darf. Sonst müsste ja jeder Bauherr eines Wohnhauses ja auch eine Wirtschaftlichkeit nachweisen. Echt saudämlich so was ... da kann ich mich echt aufregen.


Laß Dir das Gutachten doch bitte vorlegen und schicke es mir. Ich möchte ja fast wetten, das man gerade in Bezug auf Dein konkretes "Bauvorhaben" das Gutachten und die Bemerkung des Bauamtes diesbezüglich leicht in der Luft zerreissen kann und sich reichlich Argumente finden lassen, warum das Gutachten für Kleinwindanlagen nicht übertragbar ist.

Gruß Uwe




..... nur nicht einschüchtern lassen :twisted:


.... so sehe ich das auch! Genau so (mit dem Haus) habe ich auch argumentiert.... aber eben Bürokratenär...e.

Ich werde mich nochmal mit denen in Verbindung setzen und mir wie du beschrieben hast, das Gutachten geben lassen...sofern ich das überhaupt einsehen darf :roll:

Und wie gesagt, scheinbar ist noch jemand in meiner Nähe, der bereits ein Gegengutachten erstellen lässt....
backdoor2
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 14:23 Uhr  ·  #5
Ich mag mich täuschen, aber hinter der Argumentation der Gemeinde steckt wohl IMHO im Grunde der Verweis auf sogenannte "Vorrangflächen" im Flächennutzungsplan im Sinne der Raumordnung, worauf der Beamte wohl etwas unbeholfen mit den Windgutachten Bezug genommen hat.

So weit ich mich erinnern kann (ohne wiederholt im Gesetzestext zu blättern - daher ohne Gewähr), gilt der Flächennutzungsplan nur für "raumbedeutsame WKAs" bzw. für "Windparks" (>= 3 Anlagen zusammenstehend). Im Kontext mit höchstinstanzlichen Urteilen wird eine Raumbedeutsamkeit jedoch allgemein erst ab einer Höhe von 30 - 35 Metern Höhe bejaht. Folglich ist eine Kleinwindanlage unterhalb dieser Höhe nicht raumbedeutsam und somit kann nicht seitens der Gemeinde auf "Vorrangflächen" an günstigen Standorten verwiesen werden. Die Baugenehmigung könnte folglich nicht so einfach versagt werden, wie der Beamte es augenscheinlich gerne hätte.

Übrigens ein kleiner Tip, der die Argumentation der Gemeinde sofort "Schach-matt setzen kann":

Derartige "Vorangsflächen" müssen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sein. Existiert ein solcher nicht bzw. sind keine Vorrangflächen für WKAs in ihm ausgewiesen, kann die Gemeinde selbst raumbedeutsame Anlagen nicht so einfach ablehnen.

Es ist nicht gerade selten, daß die regionale Verwaltung noch keine Notwendigkeit für eine derartige Raumplanung gesehen hat (gerade in Bayern wo die Uhren bekanntlich anders laufen) und deshalb nicht solche WKA-Vorrangflächen ausgewiesen hat. Wäre das der Fall, müsste die Gemeinde die Baugenehmigung erteilen, wenn sie keine anderweitigen Hinderungsgründe geltend machen kann.

Daher wäre Dein erster Schritt die Nachfrage bei der zuständigen Oberbehörde (das ist in Bayern der Regierungsbezirk, bspw. die "Regierung von Mittelfranken"), ob ein derartiger "Flächennutzungsplan" existiert. In ihm müssen ausreichend "WKA-Vorrangsflächen" ausgewiesen sein. Fehlt eins von beidem, wäre die Argumentation der Gemeinde schon per se (auch für raumbedeutsame WKAs) rechtswidrig. (Tip: Flächennutzungspläne der verschiedenen bayrischen Regierungsbezirke findest Du oft auch im Internet. Ist manchmal etwas mühsam zu überblicken, aber allemal einfacher als zur Behörde zu fahren und dort Einsicht zu nehmen...)

Das wäre sozusagen der sofortige Knock-Out für die Gemeinde in Runde 1.

Dennoch: Existieren derartige Raumplanungen, heißt das nicht, daß Du Dich unterhalb von 30 m Höhe nach ihnen richten musst. Da Klein-WKAs noch immer ein Spezialthema sind, kennen viele Beamte diese Details nicht und argumentieren wie bei Großanlagen um Dich einzuschüchtern, damit Sie sich nicht einen Berg Arbeit machen müssen bzw. weil sie es einfach nicht besser wissen (kommt nicht jeden Tag jemand mit sowas kompliziertem, dass se nicht zu beurteilen wissen). Die oben gennante fehlende Raumplanung wäre aber etwas, wo Du selbst dem blindesten Beamten schnell deutlich machen kannst, dass er mit seiner rechtlichen Beurteilung falsch liegt. Bei der Argumentation hinsichtlich "Raumbedeutsamkeit" brauchts etwas länger bis zur Erkenntnis...

Problematisch ist lediglich dass Du im Aussenbereich bauen willst, wie Du selbst schreibst. (Bist Du Dir übrigens sicher, daß es sich um Aussenbereich handelt, wenn Du dort wohnst?). Hier ist es natürlich so, daß die Natur nicht unnötig bebaut werden soll/darf, weshalb die Messlatte für Genehmigungen etwas höher liegt, aber nicht unmöglich ist.

WKAs sind im Sinne BauGB "priviliegierte Bauten" und daher unter gewissen Umständen genehmigungsfähig. Wenn Du im Aussenbereich eine Klein-WKA als Nebenbau an´s Stromnetz des EVU anschließt bzw. derartige Planung für Dich besteht, wird es der Gemeinde auch im Aussenbereich äußerst schwer fallen eine Baugenehmigung zu versagen...

;) Nicht gleich aufgeben!!! Beamte kann man mit Ihren eigenen Waffen schlagen (Paragraphen und höchstinstanzliche Urteile). Das ist keine Unmöglichkeit. Sieh es eher als "technische" Herausforderung und steck den Kopf nicht gleich in den Sand!

PS: Kleiner Tip: In Bayern sind bald Landtagswahlen. Heisst der Gemeinderat ist vielleicht etwas aufgeschlossener für Dein Projekt. Kann er sich und seine Partei dann auf die Fahnen schreiben, etwas für den Klimaschutz vor Ort getan zu haben. So gewinnst nicht nur Du etwas, sondern auch die Entscheidungsträger. Und der Beamte wird "seinem Chef " sicher zustimmen wollen, oder??? ;) :lol:
backdoor2
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 14:57 Uhr  ·  #6
Ups, hab übersehen, daß Du mit dem Landratsamt und nicht mit der Gemeinde gesprochen hast. Die haben jedoch nur eingeschränkt was "an der Suppe zum mitlöffeln". Außerdem ist das Landratsamt in Bayern sozusagen der schlechteste Ansprechpartner für Dich, denn die haben grundsätzlich immer Argumente gegen solche Vorhaben und stehen sowas schon vorsichtshalber ablehnend gegenüber (die Interessenlage von denen erfordert das naturgemäß in der Praxis...). (Übrigens die Stelle, die solche Vorrangflächen gemeindeübergreifend planen muss. Und die im Zweifelsfall oben genannte Raumplanung verschlafen haben könnte...)

Ansprechpartner ist vorallem die Gemeinde selbst. Die treffen die Entscheidungen, niemand sonst (zumindest theoretisch).
Uwe Hallenga
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 15:03 Uhr  ·  #7
Danke backdoor2 für die gute Erklärung betreffs "was ist Raumbedeutsam".

Mein "Bauchgefühl" hat leider eben nichts mit den rechtlichen Wirklichkeiten und Möglichkeiten zu tun. Ich kenne mich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Baugenehmigungen nicht aus und würde mich sehr freuen wenn dies hier auch weiterhin ergänzt wird mit Euren Erfahrungen.

Gruß Uwe
firebox
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 16:09 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von backdoor2
Problematisch ist lediglich dass Du im Aussenbereich bauen willst, wie Du selbst schreibst. (Bist Du Dir übrigens sicher, daß es sich um Aussenbereich handelt, wenn Du dort wohnst?). Hier ist es natürlich so, daß die Natur nicht unnötig bebaut werden soll/darf, weshalb die Messlatte für Genehmigungen etwas höher liegt, aber nicht unmöglich ist.


Genau das ist bei mir der Fall.... liege in Alleinlage auf 16.500 m2 Grund
und mit dem "Naturschutz" nehmen die es auch wohl sehr genau...Die Genehmigung für die Garage ( 11 auf 8m) sowie einen Holzschuppen dürfen wir schon bauen. Da habe wir keine Probleme. Aber scheinbar können die wie backdoor schon sagt, mit dem Begriff "Kleinwindanlage" nicht soviel anfangen.
Ich habe das ganze so aufgefasst: Laut Gutachten bringen solche Analgen nichts, das Landschaftsbild wird negativ beeinträchtigt und somit besteht keine Notwendigkeit in deren Sinne und dann gibts auch keine Baugenehmigung :evil:

Die wollten mir auch erst nur eine 2 fach (Doppelgarage) bauen lassen, da wir ja nur 2 Personen sind. Da wir aber doch über 16.000 m2 Grund haben, wurde eben noch ein Traktor als Notwendigkeit eingeplant :lol:
und schon ging es ..... mit dem Argument man könnte ja auch mal Kinder haben, gaben die sich nicht zufrieden. Und da sieht man schon die logik

Nachtrag: Ich hatte mich als erstes an die örtliche Gemeinde gewendet, die sagten mir aber, dass hierfür das Landratsamt in Regen zuständig wäre....
backdoor2
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 07.05.2008 - 20:24 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von firebox

Genau das ist bei mir der Fall.... liege in Alleinlage auf 16.500 m2 Grund
und mit dem "Naturschutz" nehmen die es auch wohl sehr genau...Die Genehmigung für die Garage ( 11 auf 8m) sowie einen Holzschuppen dürfen wir schon bauen. Da habe wir keine Probleme. Aber scheinbar können die wie backdoor schon sagt, mit dem Begriff "Kleinwindanlage" nicht soviel anfangen.
Ich habe das ganze so aufgefasst: Laut Gutachten bringen solche Analgen nichts, das Landschaftsbild wird negativ beeinträchtigt und somit besteht keine Notwendigkeit in deren Sinne und dann gibts auch keine Baugenehmigung :evil:


Also,

so wie Du Deine Lage schilderst, erinnert mich das an eines der wenigen Urteile im Bereich Klein-WKAs durch das BVerwG, das ich mal irgendwo finden konnte. Hintergrund war ein Bauer, der eine Klein-WKA neben einer Scheune im Aussenbereich bauen wollte. Die zuständige Baubehörde hat die Baugenehmigung mit Verweis auf den Aussenbereich verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten des Bauern entschieden, die Baugenehmigung musste erteilt werden.

Wichtig dazu war dem BVerwG seinerzeit, dass die Klein-WKA Strom in´s öffentliche Stromnetz einspeisen sollte und somit ein öffentliches Interesse vorlag die Baugenehmigung zu erteilen:

Zitat geschrieben von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
(...)
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
(...)


Heißt auf gut deutsch: Du musst einspeisen, sonst darf man Dir die Baugenehmigung versagen.

Eine Baugenehmigung im Aussenbereich kann nur noch unter den im § 35 Abs. 3 BauGB genannten Gründen versagt werden, womit sich die Behörde allerdings ziemlich schwer tun wird, wenn Du nicht in einem absoluten Naturschutzgebiet oder im Bereich eines Denkmals wohnst.

Die Geschichte mit dem Flächennutzungsplan nach § 35 Abs 3 Nr. 1 BauGB scheidet, wie bereits gesagt, durch die fehlende Raumbedeutsamkeit der Anlage weg. Und die anderen Punkte lassen sich aus der Ferne natürlich schwer beurteilen.

Zitat
Nachtrag: Ich hatte mich als erstes an die örtliche Gemeinde gewendet, die sagten mir aber, dass hierfür das Landratsamt in Regen zuständig wäre....


Das ist falsch. Derartige Baugenehmigungen fallen grundsätzlich nach dem Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes (Artikel 28 Abs. 2 GG) in den Entscheidungsbereich der Gemeinden. Auf gut deutsch: Entscheidungen fallen dort, wo sie sich auch auswirken.

Das Landratsamt hat hier nur die Rechtsaufsicht und prüft, ob die Entscheidung mit der Rechtsordnung im Einklang steht. Darüber hinaus gibt es evtl. Mitwirkungspflichten des Landratsamtes, ob das hier der Fall wäre, müsste man genauer prüfen.

In der Praxis sieht es so aus, daß das Landratsamt "Empfehlungen" ausspricht, gewisse Fragen und Probleme in der ein oder anderen Form zu lösen, um eine einheitliche Linie im Landkreis zu fahren. Hintergrund ist natürlich, dass man sich keine Präzedenzfälle im Sinne der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung schaffen will, die evtl. zukünftig den eigenen Ermessensspielraum beschneiden. Außerdem gibt es beim Landratsamt manchmal gewisse Interessenlagen, die ich hier nicht näher beschreibe, um nicht dem Tatbestand einer Verleumdung zu erfüllen, da ich des vielleicht vermuten, aber nicht beweisen kann...;)

Führt in der Praxis dazu, daß der Beamte X der Gemeinde Y, der auch nicht jeden Spezialfall kennt, beim Landratsamt nachfragt, wie er die Sache rechtlich einwandfrei behandeln muss. Ergo, ist natürlich die Versuchung bei der Gemeinde gegeben, der Linie des Landratsamtes zu folgen, weil die es im Auge des Gemeindebeamten besser wissen sollte als er.

Im Klartext ist folgendes gemeint:

"Gehn´s doch gleich zum Landratsamt und fragen da, die wissen des besser wie wir. Wir sind zwar zuständige Baubehörde, haben aber mit der Materie nicht jeden Tag zu tun und bevor ich mir die Arbeit mache herauszufinden, wie ich Ihren Bauantrag bescheiden müsste, fragen´s doch gleich da, dann spar ich mir die Arbeit."

Alles klar?

Zitat
Danke backdoor2 für die gute Erklärung betreffs "was ist Raumbedeutsam".


Immer gerne. Danke für die Blumen!

Ich möchte in diesem Kontext außerdem gerne auf meinen angestossene Idee bezüglich Verbandorganisation verweisen:

Forum/phpBB2/viewtopic.php?t=1…php?t=1504

Leider sind wir rechtlich gesehen vielfach auf eine wohlwollende Interpretation der Gesetze angiewesen, da es z.T. eine rechtliche "Grauzone" ist in der wir uns bewegen, die von den Gerichten noch zu wenig zementiert wurde. Zwar gibt es viele Gesetze, die eher Klein-WKA-freundlich sind, doch keiner macht sich den Aufwand einer gerichtlichen Überprüfung, wenn es behördlichen Gegenwind gibt. Ich finde deswegen wäre eine Lobbyarbeit dringend nötig, wenn wir uns nicht immer nur als freakige Bittsteller behandeln lassen wollen.

Von allein ändert sich an der schwierigen Situation jedenfalls nichts. Und nur darauf zu hoffen, daß die Behörden gnädig mit dem eigenen Kleinwindrad-Projekt umgehen, ist IMHO zu wenig. Was wir brauchen ist eine Organisation, die unsere gemeinschaftlichen Interessen vertritt - bei den Parlamenten, die die Gesetze schreiben, bei der Verwaltung, die diese (oft fehlerhaft) umsetzen, und notfalls auch vor den Gerichten, um wichtige Fragen geklärt zu kriegen.
Kale
 
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 28.11.2009 - 21:20 Uhr  ·  #10
Hallo ich komme auch aus Regen und habe das gleiche Spiel Hinter mir.
es soll aber angeblich mehrere Leute in Regen geben denen die genehmigung verweigert wurde.
Vielleich können ein Paar dieser Leute Ausfindig gemacht werden und dann könnten wir gemeinsam hingehen.
Macht mehr Einduck als ein einzelner.
Menelaos
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 29.11.2009 - 19:51 Uhr  ·  #11
da scheints ja einige WIndbauer bei euch zu geben...schön ;-)

Manchmal ist weniger aber auch mehr...einfach aufstellen ist in einigen Fällen besser. Fast alle ANlagen die ich kenne stehen " schwarz" und in den wenigsten Fällen gab es Beschwerden, ganz im Gegenteil. Oft helfen die Nachbarn noch beim Maststellen und bauen und freuen sich mit solange es keine Lärmmaschine ist. Geht man erst zum Amt und fragt groß nach, sind die da auch alarmiert und halten ein Auge auf den Antragsteller...klappts dann nicht und man baut dennoch auf, kommen die dann ganz schnell dahinter...

Oft hat es keinen SInn sich mit den Behörden zu streiten, letztlich sitzen sie doch am längeren hebel...die uninformierten Bürohocker.

Gruß
Max
...
 
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Re: Baugenehmigung LKR Regen

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Gepostet: 28.03.2010 - 21:49 Uhr  ·  #12
Erstmal ein Hallo an alle und ein Servus an die Regener!

Bin auch aus dem Lkr. Regen und auf die Idee gekommen mich für eine kleine Windkraftanlage zu interessieren. Beim Googlen bin ich schon mal soweit gekommen, dass nach der Bay. Bauordnung seit letzem Jahr Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10m keiner Genehmigung bedürfen.

Deshalb verwundern mich die Beiträge hier ein bißchen. Haben sich eure Probleme mit der Gesetzänderung erledigt oder geht es um größere Anlagen? Oder haben die Bürokraten im Landratsamt Regen doch wieder einen Weg gefunden wie sie die Befreiung umgehen können?

Bei mir ist es jetzt nur mal ne Idee gewesen, zuerst muss das Projekt Photovoltaik erledigt werden :-) Aber trotzdem würden mich schon mal eure Erfahrungen interessieren.

Viele Grüße, Sepp
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